Es geschehen noch Wunder: Mein Shop ist online!

  • Hmm, bin gerade irgendwie in den Thread gestolpert und wollte ein paar Worte zu dem Logo verlieren.


    1. Das Logo sieht grauenvoll aus!


    2. Du benutzt in "Deinem Logo" die Logos von O2, Telekom etc. - das kann Ärger geben!


    3. Ein gutes Logo sollte aus 2, maximal 3 Farben bestehen. Bitte immer auch daran denken, dass ein Logo auch auf einem Fax, Fotokopie etc gut leserlich sein sollte. Wenn Du und Dein gegenüber nicht gerade über ein "High-End-Colorfax" verfügen, so sollte der Empfänger an der Stelle einen dicken schwarzen Balken haben.


    4. Das Logo hat in meinen Augen absolut zu 100% keinen Wiedererkennungswert. Es wirkt eher störend, wie z.B. ein Banner auf einer XXX Seite


    5. Im Logo selbst würde ich wenns geht nie Bilder verwenden. Ich rate DIr zu einer Form in Kombination mit einer Typo, angelegt in einem Vektorprogramm (Vorteil: theoretisch unendlich skalierbar, ohne Qualitätsverluste). Als Programm solltest Du Macromedia Freehand oder Adobe Illustrator verwenden.


    Manchmal sieht auch eine einfache Typolösung auch sehr schon aus - jedoch bietet sich bei einem Handyshop schon eine Form an.


    Als Shoplösung würde ich Dir für den Anfang ebenfalls osCommerce empfehlen. Schnell, einfach und gut.


    Woher nehme ich mir die Frechheit das Logo und die Seite zu kritisieren? Hmm, ich bin Designer von Beruf :)

  • Zitat

    Original geschrieben von ISOstar
    ich bin Designer von Beruf :)


    Dann zeig mir doch mal Dein Können! Natürlich soll es nicht kostenlos sein! ;)


    Ich habe nun weiterhin den Shop mit Artikeln gefüllt und aktuell das Logo von Trailer eingebaut. Ebenfalls das Impressum überarbeitet und in den AGBs einen Schönheitsfehler ausgemerzt.


    Es wurde vermutet, dass die AGBs irgendwo rauskopiert wurden. Ist falsch... Diese sind aus mehreren indivduellen Vorlagen der Software zusammengestellt. Und diese hat schließlich einer erstellt, der Ahnung hat. Sollte trotzdem ein Fehler drin stecken, zeigt Ihn mir und ich änder Ihn.


    Ich bin mit der Software sehr zufrieden. Benutze die GS Shopbuilder 3 pro Version. Bis der Shop in seiner finalen Version steht, wird noch was Zeit vergehen, aber gedultet Euch noch was. Verstehe nicht, warum hier einige direkt nach einem Top Shop schreien. Erst meckern, dass keine HP, Impressum, AGBs etc bestehen, dann sind die da -sogar eingebunden in einem Shopsystem- und dann wollt Ihr noch, dass es professionell von einem gemacht wird. Schon mal an die Kosten/Nutzen Funktion gedacht? :p


    Sollte es unerwartet viele Bestellungen über den Shop geben, dann bin ich sofort bereit mir für mehrere hundert Euros einen Shop erstellen zu lassen. Aber momentan reicht es doch vollkommend mit einer 89,- € Software selber sein Glück zu probieren! :)



    Gruss


    Timo

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Vielleicht hättest Du ja doch vorher um Rat fragen sollen...


    OSCommerce kommt nämlich von Open Source Commerce und ist ganz offensichtlich kostenlos - für meine Testinstallation habe ich gerade mal 2 Minuten gebraucht... (Natürlich ohne eigene Artikel und so...)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Vielleicht hättest Du ja doch vorher um Rat fragen sollen...


    OSCommerce kommt nämlich von Open Source Commerce und ist ganz offensichtlich kostenlos - für meine Testinstallation habe ich gerade mal 2 Minuten gebraucht... (Natürlich ohne eigene Artikel und so...)


    Ich hab auch nur 15min. gebraucht weil ich nur DSL habe.


    OSCommerce ist nicht kostenlos sondern frei ;)


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Verstehe nicht, warum hier einige direkt nach einem Top Shop schreien. Erst meckern, dass keine HP, Impressum, AGBs etc bestehen, dann sind die da -sogar eingebunden in einem Shopsystem- und dann wollt Ihr noch, dass es professionell von einem gemacht wird. Schon mal an die Kosten/Nutzen Funktion gedacht? :p


    Eine einzelne gut gestaltete HTML-Seite mit verlinkten PDF-AGBs und gescheitem Impressum hätte doch vollkommen ausgereicht! Weniger ist manchmal mehr - Deine Seite (das klickibunti und verpixelte Logo, das fast komplett leere Shop-System und falsche englische Ausdrücke) würde mich (als Käufer) eher stutzig machen als beruhigen.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Ebenfalls das Impressum überarbeitet und in den AGBs einen Schönheitsfehler ausgemerzt.


    Es wurde vermutet, dass die AGBs irgendwo rauskopiert wurden. Ist falsch... Diese sind aus mehreren indivduellen Vorlagen der Software zusammengestellt. Und diese hat schließlich einer erstellt, der Ahnung hat. Sollte trotzdem ein Fehler drin stecken, zeigt Ihn mir und ich änder Ihn.


    Ok, das erklärt Einiges :p


    Individuelle Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen.


    Jedenfalls musst du für die Pos. 1, 5, 6, 7 und 9 nochmal suchen gehen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Es wurde vermutet, dass die AGBs irgendwo rauskopiert wurden. Ist falsch... Diese sind aus mehreren indivduellen Vorlagen der Software zusammengestellt. Und diese hat schließlich einer erstellt, der Ahnung hat. Sollte trotzdem ein Fehler drin stecken, zeigt Ihn mir und ich änder Ihn.


    Beim Lesen Deiner AGB fallen mir auf den ersten Blick einige Dinge auf, die Du dringend ändern solltest:


    Deine Regelungen zum Rückgaberecht müssen sich (zumindest bei Geschäften mit Verbrauchern) mit denen der §§ 312d, 355 ff. BGB decken.
    D.h., die 14tägige Frist beginnt nicht mit Absenden der Ware, sondern erst, wenn der Verbraucher die Ware auch erhalten hat. Zudem musst Du ab derzeit 40,- Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung tragen und darauf auch hinweisen!
    Schon aus diesem Grunde würde ich das Rückgaberecht ausschließlich Verbrauchern i.S.d. 13 BGB einräumen, nicht allen Kunden, wie Du dies jetzt machst.
    Deine Einschränkung bei reduzierter Ware/Aktionsware halte ich für unwirksam.


    Die Regelungen zum Gefahrübergang sind, zumindest was die Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) angeht, bei Geschäften mit Verbrauchern ebenfalls unwirksam.


    Über Deine Gewährleistungsregeln brauchen wir uns wohl kaum zu unterhalten. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, und das kannst Du auch durch AGB nicht ausschließen/einschränken. Dies solltest Du ausdrücklich erwähnen, da ansonsten Deine übrigen Regelungen zur Gewährleistung, wie z.B. Deine unglückliche Formulierung zur Nachbesserung, ebenfalls Gefahr laufen, unwirksam zu sein.


    476a BGB gibt es schon lange nicht mehr! Dein Verweis hierauf zeigt, ebenso wie die Verwendung des Begriffs "Wandlung" (fällt jetzt unter "Rücktritt vom Vertrag"), dass Du alte Quellen herangezogen hast, die die aktuelle Gesetzeslage in keiner Weise berücksichtigen.


    Deshalb: Unbedingt nachbessern!

  • :top: flori-joe besser hätte es niemand erklären können, wobei das schon stark in die Rechtsberatung ging.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Beim Lesen Deiner AGB fallen mir auf den ersten Blick einige Dinge auf, die Du dringend ändern solltest:


    Deine Regelungen zum Rückgaberecht müssen sich (zumindest bei Geschäften mit Verbrauchern) mit denen der §§ 312d, 355 ff. BGB decken.
    D.h., die 14tägige Frist beginnt nicht mit Absenden der Ware, sondern erst, wenn der Verbraucher die Ware auch erhalten hat. Zudem musst Du ab derzeit 40,- Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung tragen und darauf auch hinweisen!


    Bei einem das gesetzliche Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB ersetzenden Rückgaberecht muss der Unternehmer _immer_ die Kosten und die Gefahr der Rücksendung tragen, vgl. § 357 II 2 BGB. Satz 3 findet auf ein Rückgaberecht keine Anwendung.


    Bei Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers muss Bmy-Phone die Rücksendkosten auch bei einem Warenwert kliener 40 Euro tragen, solange er dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich nicht auferlegt hat.



    Zitat

    Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen


    Find ich auch amüsant :D :top:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jau, hast Recht!
    Aber er könnte sein "selbst gestaltetes" Rückgaberecht ja innerhalb der Grenzen des gesetzl. Widerrufsrechts einschränken, damit wären wir dann auch dort bei der 40-Euro-Grenze.
    Schreiben müsste er´s allerdings, sonst latzt er für jede Rücksendung.


    Wenn wir so weitermachen, fliegen wir hier raus... :D

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