Das habe ich eben bei stern.de entdeckt, zweifle aber daran, dass das rechtlich durchsetzbar ist:
"Der Münchner Jurist Saller hat weitergehende Tipps parat: "Wer sich das nicht bieten lassen will, kann den Kaufvertrag sowie seine Vertragsverlängerung widerrufen." Entsprechende Ansprüche ließen sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf noch geltend machen. Aus den Werbeprospekten ergebe sich nicht, dass das Handy "kein normales Gerät", sondern nur auf den Netzbetreiber zugeschnitten sei. "Wir sind der Ansicht, dass es sich sogar um einen Sachmangel handeln könnte", erklärt er."