Branding Sonderkündigungsgrund?! (mit Quelle)

  • Das habe ich eben bei stern.de entdeckt, zweifle aber daran, dass das rechtlich durchsetzbar ist:


    "Der Münchner Jurist Saller hat weitergehende Tipps parat: "Wer sich das nicht bieten lassen will, kann den Kaufvertrag sowie seine Vertragsverlängerung widerrufen." Entsprechende Ansprüche ließen sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf noch geltend machen. Aus den Werbeprospekten ergebe sich nicht, dass das Handy "kein normales Gerät", sondern nur auf den Netzbetreiber zugeschnitten sei. "Wir sind der Ansicht, dass es sich sogar um einen Sachmangel handeln könnte", erklärt er."


    http://www.stern.de/computer-t…tml?id=524929&nv=cp_L2_rt

  • Da bin ich auf das erste Urteil gespannt, IMHO würde ich mal sagen das es kein Grund ist vom Vertrag zurück zu treten... Sicher wird Unwissenheit der Benutzer und unabsichtliches Einwählen dankend von den Netzbetreibern angenommen, diesen aber Abzocke zu unterstellen wird rechtlich schwer.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Das denke ich auch. Und die Formulierung, dass es sich ja um kein "normales" Gerät handeln würde, sondern um eins, das auf den Netzbetreiber zugeschnitten ist, hört sich schon mal ziemlich wischi-waschi an, finde ich. Und da wohl jeder NB eine Armada von Rechtsverdrehern beschäftigt, werden die sich sicherlich auch schon im Vorfeld abgesichert haben. Geil wäre es natürlich trotzdem, wenn irgendwann mal höchstrichterlich entschieden wird, dass ein SoKüRe (*g*) bei gebrandeten Geräten besteht - das wäre ja DER Super-GAU für die lieben Netzbetreiber! :-)

  • Ich sehe es ähnlich:


    Hierbei handelt es sich um die ausdrücklich konjunktivisch formulierte Inselmeinung eines einzelnen Juristen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. ;)


    Meinungen kann man viele haben; die Frage ist, ob sich ein Gericht dieser Meinung anschliesst. Und bis das rechtskräftig und zitierbar geschehen ist, ist die ganze Nummer ein Sturm im Wasserglas.


    Und nur, weil eine Meinung gedruckt wird, wird sie dadurch nicht automatisch richtiger bzw. besser. [Aber auch nicht schlechter, nur damit das nicht falsch rauskommt. ;)]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Philipz
    Geil wäre es natürlich trotzdem, wenn irgendwann mal höchstrichterlich entschieden wird, dass ein SoKüRe (*g*) bei gebrandeten Geräten besteht - das wäre ja DER Super-GAU für die lieben Netzbetreiber! :-)


    Für einen nicht ;)

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    EDEKA Smart Jahrespaket Start (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

  • Ich glaube nicht das es ein Sonderkündigungsrecht deswegen gibt.
    Was aber durchaus sein könnte, das demnächst darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um ein gebrandetes Gerät handelt, was aber sicherlich nichts ändern wird.

  • Kann mich der Meinung auch nicht anschließen. Die Geräte werden ja eindeutig als Vodafone live Geräte deklariert. Ein Sachmangel kann hier also nicht vorliegen.


    Abhilfe kann hier nur massiver Kundenprotest (am besten von Geschäftskunden) aus allen Vodafone Ländern bringen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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