hallo liebe rechtsexperten,
ich stehe vor einem problem und bräuchte hilfe!
situation: verkauft werden soll das auto meiner mutter(selbständig)! der wagen wurde zum 31.05 dem betriebsvermögen entnommen.
frage:
a) ist dadurch der gewährleistungsanspruch(seit 1.1.02) laut verbrauchsgüterkaufrecht bei einem verkauf an privat ausgeschlossen?
b) gilt der gewährleistungsanspruch auch bei einem verkauf an einen gewerbetreibenden oder selbständigen?
c) spielt es eine rolle ob das fahrzeug mit oder ohne ausweis der MwSt verkauft wird?
der artikel in der aktuellen auto bild nr.22 s.39 hat mich auf dieses "problem" aufmerksam gemacht.
sorry, ist ein parallel-posting! ...aber es ist dringend und für fast jeden von interesse!