600 KM entfernte Wohnung auflösen

  • Zitat

    Original geschrieben von Rübennase
    Heute ist der letzte Tag für den Zugang einer Kündigung beim Vermieter, wenn man den Monalt Juli in die Frist einrechnen möchte.


    Hi!


    Das stimmt nicht ganz - wenn der 3. eines Monats ein Samstag ist (was gestern der Fall war), wird die Frist auf den darauffolgenden Montag (also den 5.) verlängert. Falls die Wohnung der alten Dame noch nicht gekündigt wurde, sollte es also spätestens am Montag geschehen.


    Viele Grüße, Bianca

  • Zitat

    Original geschrieben von Selzi
    Das stimmt nicht ganz - wenn der 3. eines Monats ein Samstag ist (was gestern der Fall war), wird die Frist auf den darauffolgenden Montag (also den 5.) verlängert.


    Hallo,


    es gibt ein LG-Urteil, das obiges aussagt. Ein anderes LG hat geurteilt, daß wenn der Samstag der erste oder zweite Tag ist, er mitzählt.


    Im Gesetz stehen als Frist drei Werktage. Samstage sind Werktage. Und da es meines Wissens nach kein OLG-oder BGH-Urteil dazu gibt, würde ich mich im Ernstfall nicht auf das LG-Urteil verlassen wollen.


    Ach ja, IANAL :)


    Bye


    Rübennase

  • Die Wohnung ist bereits seit fast zwei Wochen gekündigt, das wäre also nicht das Problem. Die Sorge meiner Kollegin ist lediglich, daß sie auf mindestens einer (nicht gerade günstigen) Mietzahlung sitzenbleibt. Daher fragt sie sich, ob die Mietzahlung durch das Sozialamt die Mutter vollständig vom Mietvertrag entbindet oder ob diese Zahlungen nur eine Hilfestellung für die Übergangszeit sein sollen.


    Die Vermieterin ist leider von der Sorte "Sie haben also müssen Sie ohne wenn und aber", sprich sie läßt nicht mit sich reden.


    Na ja, ich werde mich bei Gelegenheit mal durch die Sozialgesetze wühlen und sehen, ob ich etwas zu dem Thema finde...


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Na ja, ich werde mich bei Gelegenheit mal durch die Sozialgesetze wühlen und sehen, ob ich etwas zu dem Thema finde...

    Warum nimmt Deine Kollegin nicht eine Beratung durch das Sozialamt in Anspruch?


    Dort dürfte dieses Problem wohlbekannt sein, samt einiger guter Ratschläge für die gesamte Abwicklung des Ganzen. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sie war bereits in Augsburg beim Sozialamt und hat sich dort beraten lassen. Jedoch gilt alles, was ihr dort erzählt wurde, nur in Bayern. In NRW gelten wieder andere Bestimmungen.


    Na ja, vielleicht wäre es sinnvoll, dort einfach mal anzurufen. Sicherlich hat man beim dortigen Sozialamt Verständnis dafür, daß man unter den gegebenen Umständen nicht auf die Schnelle zur Beratung vorbeischauen kann.


    Ich werde wohl meiner Kollegin mal einige Telefonnummern heraussuchen, damit sie versuchen kann, den größten Teil ihrer Probleme telefnisch zu klären.


    cu


    NoTeen

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