O2 Kündigung Unterschrift vergessen

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Wie lautet die Fax Nummer bei O² zur Vertragskündigung ?


    Dafür ist die Kundenbetreuung zuständig.


    Zitat

    Ist es die 01805 571 766?


    Ja, die ist es.


    Zitat

    Und wie soll man die am besten schreiben?


    Hmhh, vielleicht so: Sorry, aber ich hab keinen Bock mehr auf euch? Es wird Zeit für eine Trennung.:D


    Oder einfach so:
    Klick 1
    Klick 2


    EDIT: Und wenn man gar keine Lust auf Arbeit hat,
    Kündigungsgenerator :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6

    Und wie soll man die am besten schreiben ?


    Am besten auf Deutsch! Obwohl - Englisch u. Französisch werden die mit Sicherheit auch akzeptieren... :)


    Aber jetzt mal im Ernst: noch nie einen Brief geschrieben?! :rolleyes:

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Und wie soll man die am besten schreiben ?


    Pisa ist nicht nur dort, wo etwas schief steht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von nt6600
    Also Kündinung einfach aufs Fax legen natürlich mit unterschrift.


    Hallo,


    bin mir nicht sicher, ob das immer noch so ist, aber Kündigungen per Fax sind meines Wissens rechtlich nicht wirksam!


    Viele Grüße
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Doch, sind sie. Allerdings sollte man sicherheitshalber den Faxbeleg ausdrucken und aufheben.


    Sollte die Kündigungsfrist sehr kurzfristig sein ist ein Einschreibebrief sicherlich sinnvoller.


    MfG
    Tille99

  • Zitat

    Original geschrieben von nt6600
    Also Kündinung einfach aufs Fax legen natürlich mit unterschrift.


    Um die Pisa-Studie nochmal ins Gedächtnis zu rufen: Die Kü nicht OBEN aufs Fax drauflegen, weil dann kommt die nich an... :D


    weiteres unter: http://www.klugscheisser.de ;)

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Zitat

    Original geschrieben von Tille99
    Doch, sind sie.


    Sind sie nicht! Guckst Du hier: (Urteil v. 2004)


    Begründung: Unterschrift ist nicht "eigenhändig", sondern nur Kopie.
    Ob allerdings Kündigung per Fax von Provider i.d.R. akzeptiert wird, steht wieder auf einem anderen Blatt...


    VG
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Sind sie nicht! Guckst Du hier: (Urteil v. 2004)


    Du hast dir aber das Urteil schon mal durchgelesen, oder? Da geht es um Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, und nicht von Mobilfunkverträgen :D


    Mfg Hannes, der immer noch leicht grinst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Sind sie nicht! Guckst Du hier: (Urteil v. 2004)


    Begründung: Unterschrift ist nicht "eigenhändig", sondern nur Kopie.
    Ob allerdings Kündigung per Fax von Provider i.d.R. akzeptiert wird, steht wieder auf einem anderen Blatt...


    VG
    Bob


    Dieses Urteil hier zu zitieren geht leider völlig an der Sache vorbei.


    Begründung:


    Für die Kündigung eines Arbeitsvertrages schreibt das GESETZ die Schriftform vor => § 126 BGB gilt.


    Hier hingegen ist die Schriftform durch VERTRAG vereinbart => § 127 BGB greift, der geringere Anforderungen an die Schriftform stellt.

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