ZitatOb man es nun Deaktivierungsgebühr nennt oder anders; so eine Gebühr sollte den Kunden doch mit der Änderung der AGBs vor ein paar Monaten untergejubelt werden. Die Gebühr sollte fällig werden, wenn man nach Vertragsende nicht die SIM-Karte an Talkline zurück sendete.
Die Gebühr wird fällig und man bekommt sie sogar schon auf der letzten Rechnung zu sehen. Da diese in der Regel nach etwa 8-10 Tagen beim Kunden eingeht, ist die Frist von 14 Tagen (AGB, Änderung in meinem Falle auf ner Rechnung) noch längst nicht verstrichen. Man hat also Grund zur Klage. Ich persönlich hab davon abgesehen, was soll ich nen Laden, mit dem ich mehr oder minder keine Probleme hatte, wegen Euro 7,67 und nem Vertragsbruch verklagen?
Ich möcht trotzdem jeden Raten, sich die AGBs und den Kasten auf den Rechnungen nochmal genaustens durchzulesen. Hilfreich kann auch ne Suche bei TT nach Talkline sein (ich hät das mit der SIM-Karte sonst net (mehr) gewusst)...