Talkline-Kündigung, was genau tun?


  • Hallo Telemichel,


    ich glaube Du hast was übersehen !


    Talkline verlagt keine Deaktivierungsgebühren mehr!!! :top:


    Tschühüß

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Aber dafür - jedenfalls beim Gerichtsvollzieher - absolut sicher. ;)


    mfg
    Foxy


    Absolute Sicherheit bietet natürlich auch die PZU (Postzustellungsurkunde) auch hiermit gilt das Schreiben unabhängig vom tatsächlichen Zugang als zugestellt gem. den einschlägigen Vorschriften über die Zustellung (z.B. Verwaltungszustellungsgesetz)


    Ein Einschreiben mit Rückschein kann aber normalerweise auch nicht zurückgewiesen werden. In diesem Fall wäre es interessant auszudiskutieren, ob damit ein Zugang wider Treu und Glauben verhindert wurde. Auch die daraus resultierenden weiteren Rechtsfragen verdienen eine tiefgreiferende Diskussion.

  • Dokumentiere Deinen Schriftverkehr mit Talkline genau, d.h. auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein. Normale Briefe oder Faxe landen bei Talkline in der Ablage P (Papierkorb), vor allem unangenehme "Inhalte".


    Ich habe mit den Brüdern seit letztem Jahr eine Auseinandersetzung wegen falscher Abrechnungen und teilweise finden nicht einmal die Einschreiben den Weg in die richtige Abteilung. Nun kümmert sich mein Anwalt darum.
    Aber es ist schon komisch, dass ich bisher nicht einmal einen Sachbearbeiter, eine Durchwahl, ein Aktenzeichen oder sonstwas von denen habe und ich habe ca 6 Einschreiben mit Rückschein an Talkline versandt,ohne Reaktion. Das Geld hätte ich mir sparen können.


    Grüssle
    Fropper

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Ein uralter Thread, aber es heißt ja immer, man solle die Suchfunktion benutzen.


    Ich hab meinen Vertrag bei Talkline (endet Juni 06) im Voraus per Fax gekündigt und auch eine schriftliche Bestätigung verlangt, aber bisher kam keine Reaktion. Sieht wohl so aus, als hätte Talkline die Masche seit 2002 nicht geändert.

  • Zitat

    Original geschrieben von BrAiNdEaTh
    .... eine schriftliche Bestätigung verlangt, aber bisher kam keine Reaktion.


    Dann ruf doch einfach mal an... dann wirste hören, ob die Kündigung eingegangen sit oder nicht.

  • Mich wundert wie lange solche Sauläden überleben.

    No Sig
    <------------------------------------------------------>

  • Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Mich wundert wie lange solche Sauläden überleben.


    Solange sich immer wieder Freiwillige finden, die dort Verträge abschließen...

  • Ob man es nun Deaktivierungsgebühr nennt oder anders; so eine Gebühr sollte den Kunden doch mit der Änderung der AGBs vor ein paar Monaten untergejubelt werden. Die Gebühr sollte fällig werden, wenn man nach Vertragsende nicht die SIM-Karte an Talkline zurück sendete.


    Habe dann mit Übergabe-Einschreiben Widerspruch eingelegt. Das hatte mir vor Jahren schon einmal eine sehr nette Post-Filial Mitarbeiterin geraten, als ich mit Talkline ins "Gespräch" kam wegen anderer Sachverhalte.


    Talkline war schon immer schlecht. Seit sie sich aber entschlossen haben, aufs Großkundengeschäft mehr Wert zu legen, ist Alles vorbei.

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Absolute Sicherheit bietet natürlich auch die PZU (Postzustellungsurkunde) auch hiermit gilt das Schreiben unabhängig vom tatsächlichen Zugang als zugestellt gem. den einschlägigen Vorschriften über die Zustellung (z.B. Verwaltungszustellungsgesetz)


    Wenn man eine privatrechtliche Willenserklärung (z.B. die Kündigung eines Mobilfunkvertrages) zustellen lassen möchte, geschieht dies nach den entsprechenden Vorschriften der ZPO. Das Verwaltungszustellungsgesetz ist, wie der Name schon sagt, nur auf Zustellungen im öffentlich-rechtlichen Bereich anwendbar.
    Es liegt bei solchen Zustellungen übrigens im Ermessen des Gerichtsvollziehers, ob er die Willenserklärung persönlich zustellt oder sich eines Postzustellungsauftrages bedient. Wenn man die Zustellung bei seinem örtlichen Amtsgericht beauftragt, der Empfänger seine zustellfähige Anschrift aber ganz woanders hat, wird die Zustellung durch die Post der Normalfall sein, da ein Gerichtsvollzieher nur innerhalb seines Amtsbezirkes persönlich zustellen darf.
    Die Kosten einer solchen Zustellung betragen übrigens 7,50 Euro. Hinzu können Auslagen für Beglaubigungen kommen, wenn dies im konkreten Falle erforderlich ist.

  • Heute kam per Post meine Kündigungsbestätigung, ich revidiere also meine Aussage aus dem letzten Beitrag - offensichtlich haben sie doch was geändert. Habe nämlich wie erwähnt nur per Fax gekündigt. Mir wurde bestätigt, dass der Vertrag zum 31.07.2006 endet. So brauche ich mich nächstes Jahr wenigstens nicht mehr darum kümmern.

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