Hallo,
ich möchte meinen bestehenden Talkline-Vertrag kündigen und mich würde interessieren, was genau im Kündigungsschreiben stehen muss.
Kann/soll die Kündigung gefaxt werden, oder ist der normale Postweg besser?
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Hallo,
ich möchte meinen bestehenden Talkline-Vertrag kündigen und mich würde interessieren, was genau im Kündigungsschreiben stehen muss.
Kann/soll die Kündigung gefaxt werden, oder ist der normale Postweg besser?
"Hiermit kündige ich meinen Vertrag KD-Nr: xxxxxx Tel.-Nr: xxxx xxxxxxx zum nächstmöglichen Termin (oder genauen Termin angeben - Kündigungsfristen beachten!). Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung per Brief oder Fax."
Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode (leider auch die teuerste).
Re: Talkline-Kündigung, was genau tun?
ZitatOriginal geschrieben von DelaCamp
Kann/soll die Kündigung gefaxt werden, oder ist der normale Postweg besser?
Theoretisch geht auch eine Kündigung per Fax. In der Praxis ist das aber mangels Nachweis des Zugangs nicht wirklich gut. Investiere lieber in die von Merlin empfohlene Methode. Da kannst du wenigstens sicher sein, dass du nicht noch ein Jahr in einem ungeliebten Vertrag festhängst.
Gruß
DaFunk
Wenn du noch ausreichend zeit zum kündigen hast, kannst du es erst einmal mittels eines Faxes versuchen. Das hat bei mir bisher immer gut geklappt. Bestehe aber auf jeden Fall auf eine Kündigungsbestätigung wie in Merlins Beispiel.
Wenn die Zeit knapp ist, empfiehlt sich in der Tat ein Einschreiben mit Rückschein.
Die teuerste Methode dürfte aber wohl die Zustellung mittels eine Gerichtsvollziehers sein. Dieser stellt nämlich auch wichtige Briefe zu, die einen rechtlichen Charakter haben. Vorteil ist hier, dass der Gerichtsvollzieher das Schreiben beglaubigt und sicher zustellt. Die Kosten liegen dann bei etwa 15 €.
Aber in der Regel sollte ein normaler Brief oder ein Fax ausreichen. Nur wenns zeitkritisch ist, würde ich auf die teureren Methoden zurückgreifen.
mfg
Foxy
Hi
Vor zwei Jahren hatte ich im Abstand von etwa 6 Monaten zwei Verträge bei Talkline gekündigt, beides normale Briefe (kein Einschreiben, kein Rückschein). In beiden Briefen hatte ich um eine Kündigungsbestätigung gebeten, in beiden Fällen kam keine Kündigungsbestätigung und - welch ein Zufall - in beiden Fällen sei die Kündigung bei Talkline nie angekommen (was ich nach Anruf beim Call Center erfahren hatte). Da ich sehr frühzeitig gekündigt hatte, konnte ich dann die Briefe nochmals per Fax übermitteln und kam zum richtigen Termin aus dem Vertrag raus.
Daher auch mein Rat: Einschreiben mit Rückschein.
Gruss
Luzy
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Luzy
Hi
Vor zwei Jahren hatte ich im Abstand von etwa 6 Monaten zwei Verträge bei Talkline gekündigt, beides normale Briefe (kein Einschreiben, kein Rückschein). In beiden Briefen hatte ich um eine Kündigungsbestätigung gebeten, in beiden Fällen kam keine Kündigungsbestätigung und - welch ein Zufall - in beiden Fällen sei die Kündigung bei Talkline nie angekommen (was ich nach Anruf beim Call Center erfahren hatte). Da ich sehr frühzeitig gekündigt hatte, konnte ich dann die Briefe nochmals per Fax übermitteln und kam zum richtigen Termin aus dem Vertrag raus.
Daher auch mein Rat: Einschreiben mit Rückschein.
Gruss
Luzy
Das ist jetzt aber kein Zufall, sondern deckt sich mit allen Erfahrungen die ich in den letzten zwei Jahren in verschiedensten Foren gelesen habe.
Talkline hat wohl die Anweisung rausgegeben, solch negative Post nach dem Eingang in den Müll zu werfen. Anders ist es nicht zu erklären, das eigentlich keine einzige Kündigung mit normaler Post das Ziel erreicht.
Also zwingend Einschreiben mit Rückschein. Das Geld für ein Fax kann man sich sparen. Kommt eh nicht an.
Der Gerichtsvollzieher oder alternativ die Postzustellungsurkunde für ca. 4,50 Euro sind dann doch übertrieben.
Im Klartext: Der Faxsendebericht würde auch ausreichen, wenn man diesen nachweisen kann, daß dieses an Talkline gefaxt wurde.
Das langt vollkomen aus
ZitatOriginal geschrieben von T-bold47
Der Gerichtsvollzieher oder alternativ die Postzustellungsurkunde für ca. 4,50 Euro sind dann doch übertrieben.
Aber dafür - jedenfalls beim Gerichtsvollzieher - absolut sicher.
mfg
Foxy
Sicher und Geld sparen
Der Rückschein ist IMHO rausgeworfenes Geld. Wenn der Empfänger behauptet ein per Einschreiben zugestelltes Dokument nicht bekommen zu haben, kann man von der Post nachträglich immer noch einen Nachweis der Zustellung bekommen. Dies kostet dann zwar etwas mehr (soweit ich weiß € 5,11), ich denke aber, daß kein vernünftiger Einschreibempfänger den Zugang leugnet. Wie es genau geht, steht auf der Rückseite des Einlieferungsscheines.
Was aber schon vorgekommen sein soll (Firma M.. aus B..-dorf), daß behauptet wurde, daß ein leeres Blatt angekommen sei. Daher mein Vorschlag für alle Kündigungen: Kündigung auf Postkarte schreiben, diese per Übergabeeinschreiben (evtl. tut es auch ein Einwurfeinschreiben, muß ich gelegentlich mal drüber nachdenken) an den Kdg.-Empfänger, dann hat man mit dem Nachweis der Zustellung, auch einen inhaltlichen Nachweis. Sicherhaltshalber eine Kopie der Postkarte anfertigen. Und trozt alledem gilt, Postlaufzeiten beachten! Diese unterscheiden sich IMHO beim eingeschriebenen Brief/Postkarte nicht vom "normalen", also i.d.R 1 Tag, aber man weiß nie.
Gruß
muli
Hi,
ich würde mich auch darauf gefasst machen, dass "Talk and lie" eine Deaktivierungsgebühr fordert, die zwar juristisch formal korrekt formuliert ist, aber dennoch zeigt, das Talk and Lie wirklich nur euer Bestes will: Euer Geld!
In diesem Fall kannst du entweder klagen oder die verlangte Nichtstu-aber-trotzdem-abkassier-Gebühr unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen.
Tschühüß
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