Definitionsfrage "Handyverbot am Steuer"

  • §23 (1a) der deutschen StVO hat diesen Text:

    Zitat


    Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


    Ist dieser Text so interpretierbar, dass bei einem bspw per Tesa-Film an den Armaturen festgeklebten Handy dies nicht greift und das Handy bedienbar ist? Schliesslich nimmt man es nicht auf (es pappt ja fest) und halten tut man es auch nicht (das übernimmt das Klebeband).

  • So würde ich das interpretieren.
    Wenn Du es in einen Handyhalter steckst, ist das ja auch erlaubt. Nur nützt Dir das ja nicht viel, weil Du so nicht Telefonieren kannst, außer mit einer FSE, oder einem Headset.
    Wie das Handy befestigt ist spielt keine Rolle, nur in der Handy halten darfst Du es nicht. du kannst das Handy auch völlig ohne Befestigung auf die Mittelkonsole legn.

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  • Hi, ich gestatte mir den Hinweis, dass wir diese Diskussionen schon mehrmals mit unterschiedlichem oder keinem Konsenz hatten.


    BTW:
    ich bin da ganz anderer - teuer bezahlter - Meinung.
    Es mag seltsam klingen, aber:
    Die Definition von fest ist eben gerade nicht fest. :D

  • Grundsätzlich ist es verboten dass Handy während der Fahrt zu bedienen. Egal welche Art der Bedienung. Das selbe gilt auch wenn der Motor läuft.
    Man sollte sich auf jeden Fall eine gute FSE zulegen. FSE mit Kabel sind aus meiner Sicht nicht gerade zu empfehlen. Im Falle eines falles leidet die Sicherheit schon darunter. Denn die Gefahr sich in der Hektik mit dem Kabel ins Gehege zu kommen ist groß.

    MFG


    Norbert

  • Noch eine praxisfremde Idee: Handy in eine Handytasche stecken, Strick drumrum und am Innenspiegel befestigen. Ja, ich weiss durchaus, dass meine Sicht nicht behindert werden darf. :)
    Durch das Anstossen mit dem Finger auf eine Taste nehme ich meines Erachtens nach das Handy nicht auf (ich würde "aufnehmen" als "umschliessen und bewegen" definieren, was ich mit nur einem Finger jedoch schwerlich schaffen kann), ich bediene es nur. Und das ist nach der StVO-Definition (noch) nicht verboten.
    Mir geht es keinesfalls darum, zu telefonieren oder zu smsen - mir geht es bspw um den MP3-Player vom 6230. Wenn mir ein Song nicht gefällt, diesen legal überspringen zu dürfen, bspw.
    Eine in meinen Augen schwammige Auslegung, gerade mit dem Stand der heutigen Technik: der Begriff des "Mobiltelefons" an sich. Nach meinen Interpretationen wäre ein Gerät, welches als Digitalkamera verkauft wird und zufällig als "Zusatzfunktion" das Telefonieren erlaubt, von dem Verbot doch nicht betroffen?

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