§23 (1a) der deutschen StVO hat diesen Text:
Zitat
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ist dieser Text so interpretierbar, dass bei einem bspw per Tesa-Film an den Armaturen festgeklebten Handy dies nicht greift und das Handy bedienbar ist? Schliesslich nimmt man es nicht auf (es pappt ja fest) und halten tut man es auch nicht (das übernimmt das Klebeband).