darf man Lebensmittel weiterverkaufen?

  • Hallo,


    darf man als ottonormal Verbraucher verpackte Lebensmittel weiter verkaufen?
    Zum Beispiel über Ebay?


    Hintergrund:
    Ab 01.07. wird doch auf Alko Pops eine genußsteuer eingeführt.
    Nun könnte man in diesem Monat sich noch recht günstig damit eindecken, da die Preise sich nahe zu verdoppeln.
    Somit kann man dann nächsten Monat die Alko pops leicht teuerer weiterverkaufen, als man sie selbst eingekauft hat, aber billiger als sie dann im Laden kosten würden.


    Diese Steuer wird ja nur auf neue Ware, die der Großhändler abgibt drauf kommen und nicht auf den alt bestand, der in den Läden noch steht, oder?
    So war es ja bei den Zigarretten doch auch.


    Meint ihr das könnte funktionieren?



    Gruß
    Dirk

  • Du bist Dir ja wohl bewußt das wenn Du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst einen Gewerbeschein benötigst ? Ansonsten ist das Steuerhinterziehung...

  • Re: darf man Lebensmittel weiterverkaufen?




    Wurde doch gekippt, wird nicht eingeführt!

  • Re: Re: darf man Lebensmittel weiterverkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von xcrow84
    Wurde doch gekippt, wird nicht eingeführt!


    echt?


    naja mich hats gefreut


    0,5L Bacardi Cola für 50 Cents
    habe mir ein paar Dutzende gekauft ;)

  • Re: Re: Re: darf man Lebensmittel weiterverkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    0,5L Bacardi Cola für 50 Cents
    habe mir ein paar Dutzende gekauft ;)


    Wo? ;)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Mal davon abgesehen, dass es gekippt wurde, hatte die Industrie ja angekündigt, dann eben billiger zu werden, so dass es selbst, wenn es beim Gesetz geblieben wäre, mit dieser Geschäftsidee nicht funktioniert hätte. Ansonsten natürlich Gewerbeschein und wahrscheinlich müsste man die (jetzt ja nicht anfallende) Sondersteuer auch erheben und abführen...

  • Re: Re: Re: Re: darf man Lebensmittel weiterverkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Wo? ;)


    im hl um die ecke, war aber nur in der zeit kurz vorm 1.6.


    cya

  • Das heißt, dass diese Alko Pop Steuer nicht kommt? Ich war nämlich in einem recht großen Supermarkt in Trier (Kaufland) und die hatten den Rigo aus dem Programm genommen, weil die Steuer ja ab Donnerstag kommen würde. Aber andere Alko Pops hatten die noch: Breezer usw.! :confused:

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Ich zitiere hier einfach mal die Netzzeitung . Ich denke, der Artikel sagt alles...




    Alcopops-Steuer geht in Vermittlungsausschuss


    Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf von Rot-Grün für eine Sondersteuer auf alkoholische Mixgetränke abgewiesen. Die Unionsmehrheit sieht darin nicht das richtige Mittel für den Jugendschutz.
    Die Bundesregierung ist vorerst mit ihrem Vorhaben gescheitert, die vor allem von Jugendlichen konsumierten alkoholischen Süßgetränke mit einer Sondersteuer zu belegen. Der Bundesrat lehnte am Freitag mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder den Gesetzentwurf von Rot-Grün ab und verwies den Plan in den Vermittlungsausschuss. Die Unionsmehrheit bezweifelt, dass eine Sondersteuer auf die so genannten Alcopops das richtige Mittel zum Schutz junger Menschen vor den Gefahren des Alkoholkonsums ist.
    Die als Alcopops bezeichneten Mixgetränke – etwa wodkahaltige Limonaden, bei denen der süße Geschmack den Alkohol überdeckt – stellen nach einer aktuellen repräsentativen Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine zunehmende Gefahr für Jugendliche dar. Demnach wird jede zweite Flasche der bei Partys beliebten Mixgetränke an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren verkauft. Ein Verkauf ist aber gemäß Jugendschutzgesetz erst an über 18-Jährige erlaubt, da die Mixgetränke trotz geringen Alkoholanteils Branntwein enthalten.



    Union: Jugendschutz konsequenter anwenden


    Deshalb wollte die Bundesregierung Kinder und Jugendliche mit einer hohen Sondersteuer vom Kauf abschrecken. Dadurch hätte sich vom 1. Juli an eine 275-Milliliter-Flasche eines Alcopop mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent um 84 Cent verteuert. Der darin enthaltene Alkohol entspricht etwa vier Zentiliter Schnaps.


    Die Union im Bundesrat lehnte indes jede Art von Steuererhöhung ab. Sie argumentierte, die Sondersteuer auf Alcopops diene ausschließlich dem Ziel, über eine Steuererhöhung den Bundeshaushalt zu entlasten. Eine solche Strafsteuer würde zudem nur zu einer Nachfrage-Verlagerung auf andere Alkoholika führen.



    Union will Prävention stärken


    Die Union schlug dagegen vor, bestehende Regelungen zum Jugendschutz konsequenter zu vollziehen. Zudem solle die generelle Prävention gegen Alkoholika deutlich verstärkt werden, mahnten die Unionsländer.


    Rot-Grün glaubt dagegen, dass die Alcopop-Steuer das bestehende Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche wirkungsvoll unterstütze. Ihrer Einschätzung nach werden Alcopops von den Herstellern gezielt an Jugendliche vermarktet.



    Gesetz betrifft auch Tabaksektor


    Ein weiterer Teil des nun in den Vermittlungsausschuss verwiesenen Gesetzes betraf die kostenlose Abgabe von Zigaretten als Probe oder zu Werbezwecken. Sie sollte verboten und der Tabakindustrie eine Mindestgröße für Zigarettenverpackungen vorgeschrieben werden. Der entsprechend höhere Packungspreis soll Kinder und Jugendliche vom Rauchen abhalten.


    Die Regierung erwartet Mehreinnahmen aus der Sondersteuer von sechs Millionen Euro in diesem und zwölf Millionen in den kommenden Jahren. Das Geld soll in die Suchtprävention fließen. (nz)

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!