Auto günstig im Ausland anmelden ?

  • Wer hat sein Auto im Ausland zugelassen oder hat über die entsprechenden
    gesetzlichen Regelungen Ahnung ?


    Eine irakischer Kollege von mir meinte, er könne sein Auto im Iran zulassen (ohne Steuer und TÜV dort). Damit dürfte er doch auch in Deutschland fahren oder ??? Theoretisch kann ich mir doch eine x-beliebige Zulassung in einem Bürgerkriegsland beantragen und damit dann hier rumfahren ? Oder mit einem Land mit dem Deutschland keinen Datenabgleich durchführen kann ????

  • Dieser Thread hat die gleiche Fragestellung. Ob es im Iran TÜV gibt, ist irrelevant. Wenn die Karre nicht verkehrssicher ist, wird sie eben stillgelegt.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • OH Du es macht aber einen grossen Unterschied ob die Karre stillgelegt wird wegen Mängeln oder weil ich meiner Pflicht, sie dem deutschen TÜV vorzuführen, nicht nachgekommen bin .. aber weiter im anderen Beitrag ...

  • ja bleiben wir doch hier - der andere Thread ist doch ein anderes Thema....


    würde mich grundsätzlich auch interessieren ob das möglich ist,


    hatte einen Bekannten er seinen Lambo eine Zeitlang hier mit italienischen Zollkennzeichen gefahren hat - teure Versicherung sparen und über Strafzettel lachen :-))
    ging aber nicht lange gut.


    Grüsse Hans

  • Ich habe mal bei eBay ein Auto gesehen, mit dem Hinweis - sinngemäß -
    "Auto hat noch ausländische Zulassung (ich meine es war rumänische Zulassung), die genau so funktioniert wie hier die Mofa-Kennzeichen, und ist damit noch ca. 10 Monate auch in Deutschland fahrbar..."


    Keine Ahnung, ob das rechtlich tatsächlich ok wäre.
    Ich möchte jedenfalls mit einem solchen Auto keinen Unfall haben - weder aktiv als Fahrer, noch passiv als "Angefahrener". :flop:

  • Und wieso ging das nicht lange gut ? Fände eine etwas längerfristige Lösung interessanter, italienische Zollkennzeichen werden sicher nicht dauerhaft gelten ? Strafzettel werden mittlerweile in viele europäischen Staaten
    mittels entsprechender Übereinkommen länderübergreifend zugestellt. Wo das noch nicht gilt weiss ich allerdings nicht.


    Anscheinend darf man in Deutschland ein ausländisches KFZ nicht länger als 3 Monate bewegen ?


    Im anderen Beitrag hat jemand geschrieben, es kommt auch drauf an, ob man den PKW jeden Abend an der selben Stelle parkt und so .. das wäre nicht erlaubt ??


    Ausserdem ist die grundsätzliche Frage was ich mit einem deutschen Führerschein überhaupt hinsichtlich ausländischem Auto machen darf ? Darf man fahren und wenn ja mit welchen Einschränkungen ?


    Bliebe noch der Dreh mit der doppelten Staatsbürgerschaft oder die nicht ganz so ideale Lösung mit den Roten Kennzeichen für 20 Jahre alte "Oldtimer".

  • Kurzfassung: es ist nicht erlaubt. Der Hauptwohnsitz und der Ort der hauptsächlichen Nutzung des Fahrzeugs ist ausschlaggebend. Bei Privatpersonen heißt das: dort, wo man gemeldet ist (und Steuern zahlt) darf man ein Auto anmelden, nirgendwo anders. Als Firma: Auto beim Firmensitz anmelden. Darf im Ausland nur zu Firmenzwecken bewegt werden.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Und die Alternative das Auto von jemand anderem im Ausland anmelden zu lassen ? Wie waren da nochmal die Einschränkungen ?


    Kann mir doch für jede Fahrt einen Auftrag vom Fahrzeughalter geben lassen.


    Ich versuche halt möglichst die Schlupflöcher zu suchen. Für welchen Zweck ich beispielsweise ein Auto bewege ist ja schon Defintionssache.
    Bei Oldtimern beispielsweise bin ich immer auf Werkstatt oder Wartungsfahrt ..
    und wenn ich nur die neuen Zündkerzen auf einwandfreie Funktion testen will ..

  • Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Und die Alternative das Auto von jemand anderem im Ausland anmelden zu lassen ? Wie waren da nochmal die Einschränkungen ?


    Kann mir doch für jede Fahrt einen Auftrag vom Fahrzeughalter geben lassen.


    Ich versuche halt möglichst die Schlupflöcher zu suchen. Für welchen Zweck ich beispielsweise ein Auto bewege ist ja schon Defintionssache.
    Bei Oldtimern beispielsweise bin ich immer auf Werkstatt oder Wartungsfahrt ..
    und wenn ich nur die neuen Zündkerzen auf einwandfreie Funktion testen will ..


    Darf ich fragen wieso du jede "Lücke" nutzen willst? Wieso nicht einfach hier in D anmelden? :confused:


    Gruß,
    Dominik


    P.S. Oder bist du etwa ein Terrorist, der alles verschleiern möchte ;) oder Special Agent :D n agut ich höre auf zu raten :o !

  • Lass es bleiben und denk einfach nicht mehr darüber nach. Es ist nicht erlaubt und es gibt in dem Bereich empfindliche Strafen - geht wie im anderen Thread beschrieben in Richtung Steuerhinterziehung. Je nachdem, wo du das Auto kaufst kann ggf. auch der Zoll Probleme machen.


    Die haben die Regelungen da schon absichtlich so gestaltet. Wäre ja noch schöner, dann würdest du ja in "grenznahen" Gebieten nur noch "ausländische Fahrzeuge" sehen. Im übrigen sind wir da in Deutschland nicht "am schlimmsten" dran. Ich behaupte mal einfach, daß jeder (!) Däne sich schon gewünscht hätte, er könne sein Fahrzeug in Schweden oder Deutschland kaufen und zulassen. Aber wie gesagt... das steht eigentlich alles im anderen Thread deutlich ausführlicher beschrieben - verstehe ehrlich gesagt nicht, warum wir diesen nicht einfach dranhängen...

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

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