Gewährleistung E+/Nokia im 2. Jahr?

  • Zitat

    Original geschrieben von DocSnyder


    KingPin
    Klar, das Gerät ist von Hersteller und nicht vom Provider. Aber versteh ich das richtig: Ich muss beweisen, dass der Vibra schon im Mai 2003 kaputt war? Ich meine, das wäre widersinnig. Da hätte ich ja generell die ***Karte, wenn nach Kauf was kaputt geht?


    Jo das mein ich damit. Aber das gilt nur für das Gewährleistungsjahr. Bei Garantie ist das was anderes. Der Hersteller und ich denke Eplus sieht das genauso haftet nur für Schäden, die mangelnde Qualität oder Produktionsfehler darstellen.
    Wenn du bei Samsung oder Siemens eine Gerät kaufst, dann hast du die gesamten 2 Jahre Garantie. Dann hast du meistens eh schon eine Handy mitgenommen für die nächste Verlängerung.

  • Mit *#92702689# (*#war0anty#) bekommt man das Prodiktionsdatum (Menü kann man nur über Neustart verlassen) raus, wenn es älter ist als 15 Monate, wird kein NSC es mehr auf Garantie reparieren. Wenn´s jünger ist: Reparieren lassen ohne vorher die Rechnung zu zeigen...


    E+ wird da wohl nix machen: In der Gewährlesitung muss man (Kunde) ab dem 7 Monat beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Und das lag er wohl definitiv nicht, denn der Vibra ging ja vorher. Kulanz glaube ich auch nicht, weil sonst hätte E+ ja kulanterweise schonmal auf den IMEI-Lieferschein verzichten können, die Rechnung sehen sie ja und das die IMEI von denen ausgeliefert wurde, können die sicher feststellen (bzw. wenn nicht, können sie auch keinen neuen Lieferschein drucken)... ;)

  • @ DocSnyder: Überprüfe, wie Abakus es beschrieben hat, wann dein 6100 produziert wurde. Ist das Ergebnis >= 032003, dann hast du im Juni noch gute Chancen. Geh dann zum NSC und lass die anhand der IMEI überprüfen, wann das Gerät hergestellt worden ist. Natürlich nix vom Kauf in 05/2003 sagen :D



    Und ja, wenn du ggü. E+ Ansprüche aus Sachmängelhaftung durchsetzen willst, musst du den Nachweis führen, dass der Vibra bereits defekt/angeknackst war, als dir das 6100 von E+ geliefert wurde.


    Die Beweislastregelung des § 476 BGB zugunsten des Käufers greift nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung und nur im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, also nur dann, wenn ein Verbaucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache gekauft hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    da kann ich nur zu sagen, dass ich seit ich so einen Zwischenfall mit einem Nokia Handy - auch Eplus- zu D2 gewechselt habe.


    Die geben bei Vertragskunden 2 Jahre Garantie - ich meine Garantie keine Gewährleistung. Innerhalb von 2 Werktagen incl Samstag gibt es ein neues Handy und da zahl ich bei so einem Service gern 50 Euro mehr für ein Handy bei Vertragsabschluss.


    Gruß Benni

  • Jetzt muß ich mal ganz blöd fragen, ich verstehe hier nämlich nur Bahnhof! Sowohl meine einjährige Herstellergarantie (Nokia) als auch meine zweijährige Gewährleistung vom Händler (Eplus) bekomme ich doch gegen vorzeigen meiner Rechnung, wofür zur Hölle benötige ich denn da einen Lieferschein? :eek:


    Gruß,


    Oliver

  • Wegen der Imei!
    Ich könnte ja mit einem x-beliebigen Gerät kommen (von einem Freund, oder woanders gekauft) und könnte Reparatur verlangen. Und die Imei steht nur auf dem Lieferschein (in Verbindung mit dem Kundennamen). Auf der Rechnung steht keine Imei, sondern nur der Gerätetyp.


    Herbert

    Manche Menschen würden lieber sterben, als nachzudenken. Und sie tun es auch!

  • Zitat

    Original geschrieben von DocSnyder
    Wegen der Imei!
    Ich könnte ja mit einem x-beliebigen Gerät kommen (von einem Freund, oder woanders gekauft) und könnte Reparatur verlangen. Und die Imei steht nur auf dem Lieferschein (in Verbindung mit dem Kundennamen). Auf der Rechnung steht keine Imei, sondern nur der Gerätetyp.


    Herbert


    Ich mußte bis dato noch nie einen Lieferschein vorzeigen! Wird mir die IMEI-Nummer denn nicht beim Vertragsabschluß im System zugeordnet?

  • Zitat

    Original geschrieben von DocSnyder
    Wegen der Imei!
    Ich könnte ja mit einem x-beliebigen Gerät kommen (von einem Freund, oder woanders gekauft) und könnte Reparatur verlangen. Und die Imei steht nur auf dem Lieferschein (in Verbindung mit dem Kundennamen). Auf der Rechnung steht keine Imei, sondern nur der Gerätetyp.


    Herbert


    Machs doch nicht so kompliziert ;)


    Stell dir die Nokia Herstellergarantie einfach als gerätegebunden und nicht als personengebunden vor. Nokia verspricht 15 Monate ab Herstellung für jedes verkaufte Handy, dass kein Bauteil bei bestimmungsgemäßer Nutzung seinen Geist aufgibt. Wer da nun ankommt, ob A, der ursprüngliche Käufer, B der bei A gekauft hat, oder C, der usprüngliche Verkäufer, der für A oder B einschickt, ist denen i.d.R. schnurz....


    Und eben diese 15-Monatsfrist wird anhand der IMEI bestimmt, da im Nokia-System jeder IMEI ein Produktionsdatum zugeordnet ist. Und diese IMEI ist originär im Handy selbst verkörpert, E+ schreibt diese IMEI halt vom Handy bzw. den IMEI-Aufklebern der Verpackung ab, umd das Gerät nachher zuordnen zu können.


    Drück doch einfach mal *#06# auf deinem 6100 :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Noch mal zur Beweistumlastkehr: Grundsätzlich gilt, das man den Mangel nur dann beweisen muss, wenn es der Händler dies verlangt (also der Spruch kommt). Das ist wichtig. Im MediaMarkt verlangt man sowas z.B. nicht (hoffentlich gibt es jetzt keine Gegenbeispiele). Sowas nennt auch, na ja, Kundenservice.
    Siehe auch c't und der Fall Mindfactory, wo gezeigt, das man auch sehr pinkelig sein kann.

    Rene "vanBroesel" Freitag

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