Auto verkaufen - Klausel zur Versicherung...?

  • Hallo,


    ich verkaufe am WE mein bisheriges Fahrzeug. Die Käuferin kommt aus dem Saarland und holt es in Dresden ab. In ihrer Heimat meldet sie es um.


    Was ist, wenn sie auf dem Weg ins Saarland einen Unfall verursacht? Werde ich dann in meiner Versicherungsklasse hochgestuft? Brauche ich eine Klausel im Kaufvertrag, dass sie mir evtl. Folgekosten eines Unfalls ersetzt?


    Danke & Gruß,


    Chris :)

  • Nein, in einem solchen Fall wirst Du nicht hochgestuft. Du musst im Kaufvertrag nur das genaue Datum und die Uhrzeit (!) der Fahrzeugübergabe vermerken,

  • Vergiss nicht in den Kaufvertrag zu schreiben, dass er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmelden/ummelden soll.

  • Solltest du Mitglied des ADAC sein, hol dir dort einen Vordruck des Kaufvertrages. Dieser ist umsonst und enthält alle Durchschläge (also für Zuslassungsstelle, Versicherung und Käufer/Verkäufer Kopie) und alle Standardklauseln sind berücksichtigt.


    Teilweise gibt es diese Kaufverträge auch von der eigenen Versicherung.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Re: Auto verkaufen - Klausel zur Versicherung...?



    Kann dir diesen Thread empfehlen. Und dort besonders diesen Link.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von fkweb
    Nein, in einem solchen Fall wirst Du nicht hochgestuft. Du musst im Kaufvertrag nur das genaue Datum und die Uhrzeit (!) der Fahrzeugübergabe vermerken,


    Das stimmt nicht, eine solche Klausel ist nichtig und bringt Dir im Schadensfall nichts.
    Die Versicherung läuft bis zur Ab-/Ummeldung auf Dich, und somit bist Du auch dafür verantwortlich!
    Also Abmelden, und die Dame soll sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.


    Gruß Trialer ;)

    Rentenretter

  • Ja, das ist die sicherste Möglichkeit. Würd ich immer so machen. Aber genau genommen, nur vorrübergehend stilllegen, und nicht ganz abmelden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Das stimmt nicht, eine solche Klausel ist nichtig und bringt Dir im Schadensfall nichts.
    Die Versicherung läuft bis zur Ab-/Ummeldung auf Dich, und somit bist Du auch dafür verantwortlich!
    Also Abmelden, und die Dame soll sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.


    Gruß Trialer ;)



    :confused:


    Auszug aus dem Link vom ADAC:


    Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 69 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.


    .....


    Schadensfall und Schadensfreiheitsrabatt


    Da auch der Übergang des Versicherungsvertrages unabhängig von der Anzeige ist, werden Schäden nach dem Verkauf des Fahrzeuges nur dem Käufer, nicht aber dem Verkäufer angelastet. Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht.


    Also ist es doch richtig

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Das mag in der Therorie so sein, aber in der Realität ist es so, dass die Versicherung einen Vertrag mit Dir abgeschlossen hat.
    Und man kann nicht einfach diesen bestehenden Vertrag auf jemanden den die Versicherungsgesellschaft nicht einmal kennt übertragen.
    Klar kann man dann die höheren Prämien bzw. die Differenz vom Verursacher verlangen, aber was ist wenn er plötzlich nicht mehr aufzufinden ist etc.
    Da können sich dann nur unnötige Probleme anhäufen, die man ganz einfach (Abmelden/Stilllegen) vermeiden kann.


    Also lieber die Sache mit Kennzeichen des Käufers regeln.


    Gruß Trialer :)

    Rentenretter

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