Auto verkaufen - Klausel zur Versicherung...?


  • Uih .... der springende Punkt ist, dass du deiner Versicherung asap mitteilenn mußt, dass du dein Fahrzeug verkauft hast! Insofern ist Ihnen der Käufer bekannt und dann sollte es im Zweifelsfall auch keine Probleme geben.


    Gruß,
    Martin

  • Ich arbeite bei einer Versicherung in der Abteilung welche die Autoversicherungverträge verwaltet (sog. Kraft-Betrieb) und kenne mich daher ganz gut mit solchen Fragen aus.


    Mit dem Verkauf des Fahrzeuges gehen die Rechte und Pflichten aus dem zugehörigen Versicherungsvertrag gem. §69 Abs. 1 VVG (wie bereits oben erwähnt) auf den Käufer über. Dabei wird jedoch nicht der Schadenfreiheitsrabatt (die "Prozente") des Verkäufers bei einem Schadenfall des Käufers nach dem Kauf berührt. Der Käufer übernimmt zwar Deinen Versicherungvertrag an sich, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch bei Dir. Ist ein bißchen schwierig zu erklären. Brauchst Dir in der Sache aber keine Sorgen zu machen.


    Für das Versicherungsunternehmen und den Käufer besteht übrigens nach dem Verkauf der versicherten Sach ein Kündigungsrecht.
    Der Verkäufer hat kein Kündigungsrecht. Wir kein Ersatzfahrzeug angeschaft kann er jedoch nach Vorlage der Abmeldebescheinigung des Straßenverkehrsamtes oder nach Vorlage des Kaufvertrages ein Abrechnung des Versicherungvertrages verlangen und somit ggf. eine Rückerstattung des überzahlten Beitrages. Der Versicherungsvertrag ruht dann.

  • Tausend Dank! :top: Kamen ja viele gute Infos. Gerade habe ich das Auto verkauft ;) Veräußerungsanzeigen an Versicherung und Zulassungsstelle sind raus.


    Gruß, Chris

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