ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Trialer
Das mag in der Therorie so sein, aber in der Realität ist es so, dass die Versicherung einen Vertrag mit Dir abgeschlossen hat.
Und man kann nicht einfach diesen bestehenden Vertrag auf jemanden den die Versicherungsgesellschaft nicht einmal kennt übertragen.
Klar kann man dann die höheren Prämien bzw. die Differenz vom Verursacher verlangen, aber was ist wenn er plötzlich nicht mehr aufzufinden ist etc.
Da können sich dann nur unnötige Probleme anhäufen, die man ganz einfach (Abmelden/Stilllegen) vermeiden kann.
Also lieber die Sache mit Kennzeichen des Käufers regeln.
Gruß Trialer
Uih .... der springende Punkt ist, dass du deiner Versicherung asap mitteilenn mußt, dass du dein Fahrzeug verkauft hast! Insofern ist Ihnen der Käufer bekannt und dann sollte es im Zweifelsfall auch keine Probleme geben.
Gruß,
Martin