ZitatOriginal geschrieben von handy-sascha.de
Aber der Händler sendet schliesslich freiwillig eine Auftragsbestätigung! Das macht meines Erachtens den Unterschied! Selbst wenn diese automatisch ist, hätte er selbst Schuld!
Dem ist nicht so. In der längeren Version des Urteils (einfach mal nach dem Aktenzeichen googlen) steht drin, daß auch eine Bestätigung nichts bringt. Zusätzlich darf man nicht vergessen, daß hier keiner einen gültigen Kaufvertrag hat, da Otto in den AGBs verankert hat, daß ein Kaufvertrag erst nach 14 nach Lieferung zustande kommt.
Bin jetzt noch am überlegen, ob ich gleich storniere (geht bis heute abend 22 Uhr) oder mir den "Stress" mit Otto gebe, wer denn nun die 5,-€ Versankosten zahlen muß, falls sie mich nicht über ihren "Irrtum" informieren... dafür sind ja immerhin 2 Wochen Zeit.