ZitatOriginal geschrieben von erbze
Oha, das sollte in unserem Zeitalter aber inzwischen bekannt sein, dass man nur angerufen werden kann, wenn aufgelegt ist.
Hätte man das in die Ansage integriert, hätte es wieder Beschwerden gehagelt von wegen "..hält die Telekom uns für bescheuert, oder was?!" usw.
Nunja, dass man nur angerufen werden kann, wenn aufgelegt ist, ist wohl jedem klar.
Aber ich kenne viele Leute, die das Merkmal Rbb gar nicht kennen.
Und die Ansage sagt ja nur "Möchten Sie verbunden werden, sobald diese frei ist". Man könnte auch denken, dass man die Leitung offen halten muss.
Wenn einem gar nicht klar ist, wie der Rbb eigentlich vonstatten geht, dann ist das schon verwirrend.
Zumal ich nicht verstehe, warum ich von der Neuerung durch eine Internetseite - und nicht durch die Telekom selbst - erfahren muss. - Das wäre doch mal eine gute Werbung? (Neues/verbessertes kostenloses Feature!)
ZitatWegen Rückruf bei Bestezt:
erhälst Du im Besetztfall nach Drücken der R-Taste überhaupt wieder ein Freizeichen, in diesem Fall ein Sonderwählton?
Ja.
Zitat
Letzteres wird gerne zum Testen genommen:"Leg mal den Hörer daneben, ich will Rückruf bei Besetzt mit der ausprobieren!"
Das geht so aber nicht. Der Gegenüber muss ein richtiges Gespräch bzw. eine Verbindung haben.
Ah, daran könnte es liegen!
Ich hatte einfach mein Handy angemacht und dies vom Festnetz aus angerufen.
Dann werde ich das nochmal probieren, wenn jemand wirklich telefoniert.
Mich hatte halt nur die Ansage bei der Statusabfrage: *#37#: "Das Dienstmerkmal ist deaktiviert" irritiert. Aber vielleicht meinen die damit ja nur den momentanen Status (kein Rbb eingeleitet), und nicht den grundsätzlichen Status (meines Telefonanschlusses)?
Werd's noch mal weiter ausprobieren. Danke schonmal!