T39: Sind zuwenig GPRS Kanäle das selbe wie zu wenig Farben...?

  • Zum Thema T39 / GPRS Kanäle ist ja oft diskutiert worden, ob dies ein Mangel ist und ob man das Gerät zurückgeben könnte.


    Nach dieser Meldung bez. des Palm denke ich eindeutig ja. Wenn die wirklich das Gerät zurücknehmen müssen wegen fehlender Farben dann gilt für gehlende GPRS Kanäle ganz sicher dasselbe.


    Ich 'würd mein T39 ja nicht hergeben; das zweite läuft nun seit 5 Monaten tadellos; aber für alle die, die mit dem teil dauerärger haben ist das sicher noch mal ein gutes Argument für ein anderes Gerät.



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    Der Palm M 130 kann auf seinem Display nur ein Sechzehntel der versprochenen Farben anzeigen: 4.096 statt 65.536 Farben (Xonio berichtete). Mit ein paar technischen Kniffen schafft es Palm nach eigenen Angaben zwar auf über 58.000 Farbkombinationen. Doch da beim so genannten "Dithering" benachbarte Pixel kombiniert werden, geht dies dann zu Lasten der Auflösung. Kurz: Das Display hält nicht im geringsten, was Palm versprochen hat.


    Jetzt zieht das Unternehmen in aller Eile Verpackungen und Werbematerialien zurück, auf denen die 65.536 Farben erwähnt sind. Auf der deutschen Website steht bei der Produktbeschreibung zum Beispiel nur noch etwas unscharf "mehrere tausend Farben". In den USA will es das Unternehmen damit dann auch gut sein lassen. Eine Entschädigung für die Käufer sei nicht geplant, heißt es aus Amerika.


    In Deutschland sieht die Sachlage anders aus: Hier haftet nach aktueller Rechtslage offenbar der Verkäufer für die Werbeaussagen des Herstellers. Wir haben mit einem Juristen von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gesprochen. Welche Konsequenzen das Farb-Debakel für die Kunden hat, erfahren Sie auf der nächsten Seiten.
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  • Wurde es denn als 4+1 GPRS-Handy beworben? Ich denke nicht oder? Die Frage ist auch ob du den Unterschied überhaupt bemerken würdest....

    -> Tristan @ Work <-
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  • Umtausch


    Hallo zusammen bei Telefon-Treff,
    also ich habe das T39 aus genau diesem Grund umgetauscht ("nur" 3+1 statt 4+1 gprs-Kanäle).
    Es wurde mit 4+1 Kanälen beworden und kam mit nur 3+1. Der letzte Kanal sollte über ein Softwareupdate im Mai 2002 folgen, was nicht kam und laut Ericsson Hotline auch nocht mehr kommt. So habe ich es zurückgegeben und nach einem Jahr den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen.
    Manche haben mich daher in handykult kritisiert und angegriffen (Betrug und so) aber ich meine, wenn Ericsson und D2 den Spass mitmachen kann ich so falsch nicht gelegen haben, denn die zwei lassen sich sicherlich nicht übers Ohr hauen und aus lauter Kulanz und Mitleid tauschen sie ein altes Handy sicherlich auch nicht um!!
    MfG Philip

  • hmm ... jeder wie er's braucht ... Wegen der Standby-Zeit hat auch noch keiner das Handy getauscht oder? Oder weil der WAP-Browser beim Nokia ständig abstürzt, oder die beworbenen Hifi-Klingeltöne trotzdem irgendwie blechern klingeln ... Ich bin der Auffassung, daß solange ein Gerät funktioniert und keine groben Schnitzer hat (beispielsweise nur ab und zu funktioniert) entspricht es der Werbung...
    Mehrere tausend Farben,Hifi-Klingeltöne,Super-schnelles "Mobiles Internet",Bilder und Animationen verschicken ... kriegt ihr denn nichts mit? Werbung ist immer Augenwischerei, mein Handy würde ich deswegen trotzdem nicht umtauschen bzw. zurückgeben... obwohl ... den original Kaufpreis nach knapp einem Jahr zu erhalten wäre doch auch etwas :rolleyes:

    -> Tristan @ Work <-
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  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Werbung ist immer Augenwischerei, mein Handy würde ich deswegen trotzdem nicht umtauschen


    was?
    also wenn mir was offensichtlich unwahres in der werbung suggeriert wird, und ich aus einem beworbenen grund auch noch das produkt erwerbe, tausche ich dieses natürlich um, wenn das entsprechende feature gar nicht onboard ist!
    stell dir mal vor du kaufst einen dvd player der angeblich mp3 abspielt, die er dann widererwarten jedoch nicht wiedergeben kann!


    stand-by zeit gehört natülich nicht dazu... es heißt ja meist: bis zu xxx std. standby

  • Das funktioniert natürlich nur wenn das Gerät nach dem 21. Dez. gekauft wurde, denn vorher musste der Verkäufer nicht für Werbeaussagen gerade stehen IMHO.


    edit: Es sol natürlich 31. Dez.'01 heissen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von R. U. Serious
    Das funktioniert natürlich nur wenn das Gerät nach dem 21. Dez. gekauft wurde, denn vorher musste der Verkäufer nicht für Werbeaussagen gerade stehen IMHO.


    was ist das denn für ein müll????
    selbstverständlich darf der anbieten keine lügen in der werbung anpreisen!!! da ist es völlig egal wann das entsprechende produkt gekauft wurde...

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Wegen der Standby-Zeit hat auch noch keiner das Handy getauscht oder?


    Doch, ich bin gerade dabei mein T39 deswegen zu tauschen (70h-Bug). Inzwischen bin ich der Meinung, dass das Gerät immer dann nicht funktioniert oder den Angaben des Herstellers entspricht, wenn der Käufer das so sieht. BTW: Wenn nachher mein Ersatzgerät kommt, wäre das mein 4.!!!! T39 innerhalb von 8!!! Monaten. (1. Gerät, Mikrofon kaputt nach einem Tag; 2. Gerät, PIN-Problem nach 7 Monaten; 3. Gerät, 70h-Bug und lose Klappe; 4. Gerät, ...bin mal gespannt was sich /// da noch einfallen lässt!) Was für eine Halbwertszeit!
    Jedenfalls werde ich so lange tauschen oder auf Garantie reparieren lassen, bis es mir passt, ich hab nämlich langsam die Schn.... gestrichen voll.


    Cheeseburger

    Signatur?

  • Zitat

    Original geschrieben von FireWire


    was ist das denn für ein müll????
    selbstverständlich darf der anbieten keine lügen in der werbung anpreisen!!! da ist es völlig egal wann das entsprechende produkt gekauft wurde...


    Seit wann muss man sich eigentlich hier derart anpöbeln lassen, noch dazu von Leuten die überhaupt keinen blassen Schimmer haben? :confused:


    http://www.dr-hoeser-und-partn…erker_schuldrecht2002.htm


    Zitat

    Neu ist zudem, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die Kaufsache in Wahrheit anders beschaffen ist, als in der Werbung dargestellt ist. Aussagen aus der Werbung sind jetzt also ausnahmslos verbindlich gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.


    http://www.123recht.net/articl…ht_schuldrechtneu2002&p=2


    Zitat


    Bisher konnte uns die Werbung in bezug auf die beworbenen Produkte vieles versprechen und dann nicht halten. Dies ändert sich durch das neue Schuldrecht.


    Ab dem 01.01.2002 können Sie als Käufer einer Sache verlangen, dass das Produkt alles das kann, was Ihnen in der Werbung versprochen wurde.


    Alles klar, firewire?

  • Ich habe eine Benachrichtigung vom SonyEricsson-Service bekommen, dass das GPRS-Update verfügbar ist und das t39 innerhalb von 3 Tagen geupdated wird!!
    Outpost


    Sorry, falscher Thread...kann aber nicht löschen

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