ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Wird dieser zurückgezogen kann das Verfahren nicht aufrecht gehalten werden - im Gegensatz zu einer Strafanzeige. Dies als Info, falls ihr euch doch noch einigen könnt ...
Aber das dann möglichst schnell machen.
Wenn der Strafantragsteller erst während des Verfahrens den Strafantrag zurückzieht, kommt es in der Regel zu der Ausnahme, das ihm dann die ganzen Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Deswegen macht das in aller Regel niemand. Eine andere Teilung wäre aber auch mit gegenseitigem Einverständnis möglich.