Bußgeld für Beleidigung

  • Hallo liebe TT´ler,


    brauche mal eure Hilfe. Ich soll angeblich eine Freundin sexuell beleidigt haben (verbal). Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen. Weiß jemand was so was kosten kann? Der Tatbestand trifft nicht mal annähernd zu, kann aber nicht das Gegenteil beweisen. Ist ein kleiner Racheakt meiner Ex, näheres erspare ich euch.

  • Da würde ich mir zunächst mal keine Sorgen machen. Es steht doch sicherlich Aussage gegen Aussage, oder hat die (beleidigte) Freundin Zeugen für Deine "Attacke"?

  • scheinst ja ne tolle "freundin" zu haben. jedenfalls gehts in solchen sachen (außer aussage gegen aussage) zunächst mal zum schiedsgericht - und erst wenn man da keine gütliche einigung findet, geht die anzeige zum staatsanwalt und dann zum amtsgericht.


    aber wenn sie keinen zeugen hat, vergiss es. wer soll dir schon was nachweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rene F.
    aber wenn sie keinen zeugen hat, vergiss es. wer soll dir schon was nachweisen.

    Jo, und selbst wenn sie plötzlich einen Zeugen "hervorzaubert", dann kannst du ja genauso einen hervorzaubern. IMHO ist sie in der Nachweispflicht, wenn sie dich anzeigt. Nach wie vor gilt in D., dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist und nicht andersrum.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Ich glaub auch das du damit rechnen kannst, das hier das Verfahren früher oder später eingestellt wird, auch wenn sie den Strafantrag aufrecht erhält. Bei einer Verurteilung würde wohl auch was bis maixmal 50 oder 60 Tagessätze sein.


    Eventuell wäre es aber ganz gut, dir doch einen Anwalt wegen Akteneinsicht zu besorgen. Dann weisst du wenigstens genau wann es gewesen sein soll, und kannst evtl. durch Zeugen das Gegenteil beweisen. Dann wärs ein Freispruch statt Verfahrenseinstellung, und wenn du willst kannst du dann wegen falscher Verdächtigung gegen Sie vorgehen.

  • Nette (Ex-) Freundin hast du da...
    Was hast du ihr denn getan, dass sie so reagiert, oder zieht sie die Nummer nach jeder Trennung ab? :D


    Meiner Meinung nach brauchst du wegen so einer Sache noch nicht einmal einen Anwalt.
    Beweisen kann sie es dir so oder so nicht, da ich mal bezweifle, dass sie direkt fünf Zeugen anbringen kann,
    die ihre Story bestätigen :rolleyes:

  • Seit wann kann man überhaupt jemanden wegen einer einfachen Beleidigung anzeigen??

    Per aspera ad astra.
    iPhone 4, 16GB

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