Bußgeld für Beleidigung

  • Mal so am Rande. Werden Anzeigen eigentlich irgendwo gespeichert? Ich erinnere mich da z.B. an Meldungen im TV, wenn ein z.B. ein Vergewaltiger überführt wurde, weil er z.B. mehrmals angezeigt wurde, es ihm aber nie nachgewiesen werden konnte.


    Das würde doch heißen, dass Anzeigen gespeichert werden und man somit sein Leben lang zwar nicht vorbestraft, aber ne Mitteilung in der Akte hat, auch wenn dies überhaupt nicht zutrifft... :confused:

  • Wenn eine staatsanwaltliche Ermittlung gegen die eingeleitet wurde, wird das im Bundeszentralregister gespeichert. Unter welchen Vorraussetzungen das geschieht, und wie lange es dauert, kannst du hier nachlesen:


    Klick und Klick


    C U Semmal

  • Fockx: Ein Strafantrag kostet kein Geld, da braucht sie Rechtsschutzversicherung. Zivilklagen sind eine andere Sache als Strafanträge. Einzige Ausnahme wäre, wenn sie vor Gericht den Strafantrag zurückziehen würde, das Gericht dann kein öffentliches Intresse sieht, und es deswegen zu keiner Verurteilung kommt. Dann werden in der Regel dem Strafantragsteller die Gerichtskostenauferlegt. Eine Einigung ist dann natürlich auch möglich.


    Semmal: Im Bundeszentralregister werden nur Verurteilungen gespeichert. Es gibt aber Ermittlungsregister, in denen sowas gespeichert wird.

  • Ich habe diesbezüglich auch eine kurze Frage:


    Auch ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung am Hals, seit meiner Anhörung bei der Polizei sind nun fast 2 Monate vergangen und es kam noch keine Rückmeldung.
    Ich will nach der Schule eventuell zur Polizei und da wird man ja nur genommen, wenn man noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wenn das Verfahren nun eingestellt wird, wovon ich laut dem Polizisten ausgehen kann, bin ich dann schon strafrechtlich in Erscheinung getreten oder nicht?

  • Nein, du bist dann noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.


    Aber du dürftest sogar strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. ;) "Vorbestraft" wäre man erst ab 90 Tagessätzen / 3 Montate, aber für den Eintritt in den Staatsdienst darf man imho sogar 180 Tagessätzen / 6 Monate bekommen haben. Um nicht entlassen zu werden, falls die Verurteilung erst später kommt, sogar 1 Jahr.

  • Denjenigen will ich sehen, der sich aus "Freundschaft" eine falsche zeugenaussage anlastet. Da geht es nämlich nicht nur um geld sondern um (bedingten) knast. Wenn besagte freundin nicht wirklich anwesend war muss sie schon gute nerven haben um bei einer gerichtsverhandlung hart zu bleiben.

    !ND - E71

  • Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Denjenigen will ich sehen, der sich aus "Freundschaft" eine falsche zeugenaussage anlastet. Da geht es nämlich nicht nur um geld sondern um (bedingten) knast. Wenn besagte freundin nicht wirklich anwesend war muss sie schon gute nerven haben um bei einer gerichtsverhandlung hart zu bleiben.

    Das hat nix mit guten Nerven zu tun, sondern einfach mit der Tatsache, dass sowas nie vor Gericht kommt (oder höchstens zu Barbara Salesch) ;)


    Es ist (leider) inzwischen so.. auch wenns dabei um Knast geht, nimmt das kaum jemand mehr ernst.. (Betonung wieder auf leider)

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
      Fockx: Ein Strafantrag kostet kein Geld, da braucht sie Rechtsschutzversicherung. Zivilklagen sind eine andere Sache als Strafanträge.


    Nein, da braucht man natürlich auch keine Rechtschutzversicherung sondern muß nur zur örtlichen Polizeibehörde gehen und Strafantrag stellen. Das kostet den Anzeigenden weder zu Beginn noch in einem eventuellen späteren Verfahren auch nur einen Cent. Ich denke aber, du hast nur das "kein" vor der RSV vergessen ;)


    Beleidigung gehört übrigens zu den sog. "absoluten Antragsdelikten", d.h. eine Strafverfolgung ist nur und ausschließlich dann möglich, wenn der Verletzte (in seinem jeweiligen Rechtsgut verletzte) selbst Strafantrag stellt. Wird dieser zurückgezogen kann das Verfahren nicht aufrecht gehalten werden - im Gegensatz zu einer Strafanzeige. Dies als Info, falls ihr euch doch noch einigen könnt ...

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