ich geh gleich zum zahnarzt
und setz mich dahin, ( hab keinen termin und die meinte müsste mehrere stunden warten), und mal nen paar skizzen zum modeln
[O2] Irrtum - Ladenkauf anstatt Onlinekauf
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Also, der Händler hätte sich sicherlich etwas freundlicher euch gegenüber ausdrücken können. Nur: die Fakten bleiben wie sie sind, egal ob er unverschämt ist, oder nicht. Grundsätzlich gibt es nach unterzeichnung eines MF-Vertrags beim Händler keine Möglichkeit zum Rücktritt. Alles andere liegt in der Kulanz des Händlers. Er hat grundsätzlich die Möglichkeit eines Internen Besitzerwechsels. Sprich: er nimmt den Vertrag deiner Schwester zurück und verkauft ihn an den nächsten Kunden. Wenn er keinen neuen Kunden findet, besteht für ihn dann aber immer noch die Möglichkeit, den Vertrag für deine Schwester weiter laufen zu lassen u. dann wäre sie immer noch daran gebunden! Lässt er den Vertrag dann dennoch stonieren, muss er auf seine Provision verzichten... Und das wird er wohl nicht tun...
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14-tägige Widerrufsfrist
Hi,
doch Du kannst zurücktreten: Du als normaler Bürger hast ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht (siehe BGB). Also nichts wie ein Brief an O2 schreiben und denn Vertrag formlos und ohne Begründung zurückziehen. Es geht ohne Probleme! -
rustie1976: Gib bitte mal die Rechtsnorm an auf die du dich stützt
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Re: 14-tägige Widerrufsfrist
ZitatOriginal geschrieben von rustie1976
Hi,
doch Du kannst zurücktreten: Du als normaler Bürger hast ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht (siehe BGB). Also nichts wie ein Brief an O2 schreiben und denn Vertrag formlos und ohne Begründung zurückziehen. Es geht ohne Probleme!Da bist du auf dem Holzweg!
Ein Widerrufsrecht gibt es im Wesentlichen bei
- Haustürgeschäften (§ 312 BGB)
- bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB)Die ganzen spezifischeren Vorschriften für Darlehen and so on lasse ich mal weg, da für den Fall ohnehin irrelevant.
Ich würde mich zuerst telefonisch an o² wenden. Das Problem ist vermutlich, dass für Vertragsabschlüsse offline seitens o² eine Provision fliesst und für Online-Verträge nicht. So dass die Frei-SMS sicherlich so zu Stande kommen.
Gruß,
Martin -
Im Prinzip ist ja fast alles gesagt.
(1) mit Hotline verhandeln
Wenn das nicht klappt, (2) noch eine Idee:
Sollte deine sister mehr als 60 sms im Monat verschicken (= ca. 6,40 Euro), ggf. überlegen, ob sie den Vertrag vielleicht an die Eltern abtritt - Kosten outsourcing bzw. als Schubladenvertrag weglegt - und nachträglich einen Genion Online (!) ohne Handy abschliesst. GG 4,95, keine Anschlussgebühr und ich glaube z.Zt. sind auch dort drei Monate GG-befreit.(3) Welcome in der Welt der Erwachsenen
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Zitat
Original geschrieben von LaleluHH
Im Prinzip ist ja fast alles gesagt.Sollte deine sister mehr als 60 sms im Monat verschicken (= ca. 6,40 Euro),
ups, da sollte natürlich mehr als 30 sms (= ca. 6,40) stehen...
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nutellatoast
Nein, nein und nochmal nein!
Habe gestern mit einem BWL-Dr., gesprochen. Dieser bestätigte mir, dass man bei jedem Vertrag, als normaler Bürger und nicht als Firma, von jedem Vertrag innerhalb 14 Tage zurücktreten kann und zwar ohne wenn und aber. Viele Firmen erwähnen dies gar nicht es ist aber so. Auch ich habe dies schon angewandt (Auto-Kauf) und es ging.Die Widerrufsfrist ist gesetztlich geregelt. -
In welchem Gesetz soll das denn geregelt sein?
Ich kann mir das nicht vorstellen und hätte es gerne schwarz auf weiß. -
Zitat
Original geschrieben von rustie1976
Dieser bestätigte mir, dass man bei jedem Vertrag, als normaler Bürger und nicht als Firma, von jedem Vertrag innerhalb 14 Tage zurücktreten kann
von jedem?
Also auch von jedem Kaufvertrag?
Kaum vorstellbar...
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