[O2] Irrtum - Ladenkauf anstatt Onlinekauf

  • ich geh gleich zum zahnarzt :P
    und setz mich dahin, ( hab keinen termin und die meinte müsste mehrere stunden warten), und mal nen paar skizzen zum modeln ^^

  • Also, der Händler hätte sich sicherlich etwas freundlicher euch gegenüber ausdrücken können. Nur: die Fakten bleiben wie sie sind, egal ob er unverschämt ist, oder nicht. Grundsätzlich gibt es nach unterzeichnung eines MF-Vertrags beim Händler keine Möglichkeit zum Rücktritt. Alles andere liegt in der Kulanz des Händlers. Er hat grundsätzlich die Möglichkeit eines Internen Besitzerwechsels. Sprich: er nimmt den Vertrag deiner Schwester zurück und verkauft ihn an den nächsten Kunden. Wenn er keinen neuen Kunden findet, besteht für ihn dann aber immer noch die Möglichkeit, den Vertrag für deine Schwester weiter laufen zu lassen u. dann wäre sie immer noch daran gebunden! Lässt er den Vertrag dann dennoch stonieren, muss er auf seine Provision verzichten... Und das wird er wohl nicht tun...

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • 14-tägige Widerrufsfrist


    Hi,
    doch Du kannst zurücktreten: Du als normaler Bürger hast ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht (siehe BGB). Also nichts wie ein Brief an O2 schreiben und denn Vertrag formlos und ohne Begründung zurückziehen. Es geht ohne Probleme!

  • Re: 14-tägige Widerrufsfrist


    Zitat

    Original geschrieben von rustie1976
    Hi,
    doch Du kannst zurücktreten: Du als normaler Bürger hast ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht (siehe BGB). Also nichts wie ein Brief an O2 schreiben und denn Vertrag formlos und ohne Begründung zurückziehen. Es geht ohne Probleme!


    Da bist du auf dem Holzweg!


    Ein Widerrufsrecht gibt es im Wesentlichen bei


    - Haustürgeschäften (§ 312 BGB)
    - bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB)


    Die ganzen spezifischeren Vorschriften für Darlehen and so on lasse ich mal weg, da für den Fall ohnehin irrelevant.


    Ich würde mich zuerst telefonisch an o² wenden. Das Problem ist vermutlich, dass für Vertragsabschlüsse offline seitens o² eine Provision fliesst und für Online-Verträge nicht. So dass die Frei-SMS sicherlich so zu Stande kommen.


    Gruß,
    Martin

  • Im Prinzip ist ja fast alles gesagt.


    (1) mit Hotline verhandeln


    Wenn das nicht klappt, (2) noch eine Idee:
    Sollte deine sister mehr als 60 sms im Monat verschicken (= ca. 6,40 Euro), ggf. überlegen, ob sie den Vertrag vielleicht an die Eltern abtritt - Kosten outsourcing :D bzw. als Schubladenvertrag weglegt - und nachträglich einen Genion Online (!) ohne Handy abschliesst. GG 4,95, keine Anschlussgebühr und ich glaube z.Zt. sind auch dort drei Monate GG-befreit.


    (3) Welcome in der Welt der Erwachsenen ;)

    Eine eigene Meinung zu haben, bedeutet nicht intolerant zu sein. Und tolerant zu sein, heißt nicht, keine eigene Meinung zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von LaleluHH
    Im Prinzip ist ja fast alles gesagt.


    Sollte deine sister mehr als 60 sms im Monat verschicken (= ca. 6,40 Euro),


    ups, da sollte natürlich mehr als 30 sms (= ca. 6,40) stehen...

    Eine eigene Meinung zu haben, bedeutet nicht intolerant zu sein. Und tolerant zu sein, heißt nicht, keine eigene Meinung zu haben.

  • nutellatoast
    Nein, nein und nochmal nein!
    Habe gestern mit einem BWL-Dr., gesprochen. Dieser bestätigte mir, dass man bei jedem Vertrag, als normaler Bürger und nicht als Firma, von jedem Vertrag innerhalb 14 Tage zurücktreten kann und zwar ohne wenn und aber. Viele Firmen erwähnen dies gar nicht es ist aber so. Auch ich habe dies schon angewandt (Auto-Kauf) und es ging.Die Widerrufsfrist ist gesetztlich geregelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!