Wieso? Wenn man einem Irrtum unterlegen ist, der laut BGB relevant ist, kann man praktisch jeden Vertrag anfechten. Das Fernabsatzgesetz macht es halt für den Verbraucher einfach, in dem es ohne Auflagen dem Kunden bei Online-Verträgen o.ä. die Möglichkeit einräumt, ohne Grund vom Vertrag zurückzutreten (was soll eine aktivierte SIM an diesem Recht eigentlich ändern?).
Aber Anfechtung gab es schon lange vorher und gibt es natürlich immernoch. Gut, die Kriterien sind im Sinne des Verkehrsschutzes sehr eng begrenzt, aber ein kategorisches Nein ist auch Quatsch.
Wenn ich einen Scheck über 5.000 EUR ausstelle, obwohl ich nur 500 schreiben wollte, dann bin ich nach korrekter Anfechtung auch nicht an meine Unterschrift gebunden. Irrtümer kommen nunmal vor, und dann muss man sich von Erklärungen auch wieder lösen können.