Führerscheinklasse A1 - Quad mit 125ccm?

  • Kauf dir ne Vespa und sei glücklich - is viel stylisher als so'n Plastikquatsch.
    Hab ich selber gemacht und fahr immernoch gern, auch wenn "sie" ned viel Power hat... is einfach so'n easy Lebensgefühl - Sommer, Sonne, Strand... mir taugts.;)


    -rms-


    PS: So richtig heizen kann ma glaub mit dene 125er Teile sowieso ned LEGAL - von daher würd ich irgendwas, was älter oder genausoalt wie ne PX is empfehlen!

  • Hi,


    KX250: DT 125 is aber 2 Takt! 4 Takt Enduro is in der Klasse imho nur die Suzi DR125. 4 Takt is aber net so toll bei so wenig Kubik.... Da gehen 2 Takter einfach besser ab. Bin selber von 16 bis 18 ne DT 80er gefahren und muss sagen es war ne super Einsteigerkarre. Sehr leicht, super Beschleunigung, gute Kurvenlage, leicht zu fahren... auch nett bei Regen oder mal über nen Feldweg, sind sogar ab und an mal im Crosspark gefahren... Verbrauch sehr gering. Tank groß genug...


    Imho vieeeeel besser als ne RS oder ne Chopper, damit kannste Strasse fahren, sonst nix... Sitzbank bei der DT war auch vollkommen i.O.


    Tipp: Solange du gedrosselt fahren musst würde ich mir ne 80er holen. Die 125er musst du drosseln auf 80km/h (fährt dann vielleicht 90 oder so). Die 80er fährt laut Papieren nur 80, daher keine Drosselung nötig, fährt aber locker 100... Das finde ich grade wichtig, wenn man ab und an ein Stück Autobahn fahren muss. Mit 80 ist das finde ich gefährlich, grade wg. der LKWs. Mit 100 oder bergab auch mal 120 kann man wenigstens auf der rechten Spur schön mitrollen... Nachteil: Wenn du sie auch mit >18 Jahren noch fahren willst, kannst du nix mehr entdrosseln, daher bleibst du in der Versicherung relativ hoch (Verhältnis ungefähr 600 DM im Jahr zu 200 DM im Jahr, wenn ich mich jetzt nicht grad mit EUR vertue... [is schon was her...])
    Ich bin mit 18 direkt auf ein Auto umgestiegen und auf große Motorräder, sodass das für mich damals kein Problem war...


    Ne DT 80 bekommst du in gutem Zustand, sodass sie auch noch 2 Jahre hält für unter 500 EUR.


    n3o.

  • Ein Bekannter von mir verkauft sogar Quads, allerdings steht bei ihm in den Papieren nichts von Helmpflicht sondern eine Helmempfehlung :D


    Allerdings ist die Polizei nicht gerade begeistert wenn du ohne Helm fährst.
    Und spätestens wenn du der Polizei was von Helmempfehlung erzählst da Quad = Auto dann fragen die nach Verbandskasten und Warndreieck :D

  • Ab (höchst)wahrscheinlich Anfang 2005 wird es inDeutschland eine neue Führerscheinklasse für 16jährige geben. Die Klasse S. Berechtigt dann zum fahren von Quads und so genannten Microcars. Höchstleisung nicht mehr als 4 Kw, Hubraum 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.

  • S war imho eine rein deutsche Idee, international wird sie unter B1 aufgeführt.


    Ich bin nicht wirklich gut informiert darüber, aber ich finde die Idee dieser Klasse schon recht gut, allerdings denke ich sollte man die Beschränkungen wie bei A1 machen, besonders auf 125cm³ Hubraum. Meinetwegen könnte man bei den Quads durch das höhere Gewicht sogar auf 250cm³ gehen. Ein 50cm³ Viertakter mit dem Zusatzgewicht des Quads ... ob das noch was ist. ;)

  • Zur Helmpflicht bei Quads:



    Es gibt 3 Arten wie ein Quad zugelassen sein kann.


    1. Leichtkraftrad
    Hier besteht auf jeden Fall Helmpflicht. Betrifft vor allem kleine Quads mit z.B. 80 qcm


    2. Landwirtschaftl Zugmaschine
    Hier besteht ebenfalls keine Helmpflicht, betrifft aber in der Regel nur ATVs


    3. PKW, offen
    Hier besteht prinzipiell keine Helmpflicht. Viele Hersteller lassen diese aber als Auflage in den Fahrzeugschein unter sontiges eintragen, ist dies der Fall besteht auf jeden Fall Helmpflicht. Ist diese Eintragung nicht vorhanden besteht definitiv keine Helmpflicht. Theoretisch würde nun aber eine Gurtpflicht bestehen - hier greift aber eine Ausnahmeregelung die das Bundesverkehrsministerium auch gegenüber den Ländern bekannt gemacht hat. Denn im Fall eines Unfalles oder Sturzes muß ein schnelles "Trennen" vom Fahrzeug möglich sein, angeschnallt auf einen Quad wäre dies nicht möglich. Von daher also weder Helm- noch Gurtpflicht und selbstredent auch nicht die Pflicht ein Warndreieck und Verbandskasten mitzuführen.


    Hersteller die die Helmpflicht in der Zulassung idR als Auflage eingetragen haben, sind z.B. Yamaha und Cannondale.



    Ich selber fahre auch desöfteren ein 400qcm Quad Kawasaki KFX und hatte schon hitzigste Diskussionen mit Polizisten die mir eine Helm- bzw. Gurtpflicht einreden wollten. Deshalb habe ich jetzt immer einen Kopie der Anweisung an die Polizeibehörden der Länder des Bundesverkehrsministeriums bei mir...

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