Schäden Deliktunfähiger Kinder an stehendem KFZ

  • Mein Vater hatte mal einen Mandanten dessen Nachbarskind das Auto des Mandanten mit dem Dreiradlenker total zerkratzt hat.


    Passiert ist das ganze beim fahren im Hof unter Beaufsichtigung der Mutter die im dritten Stock öfters mal aus dem Fenster schaute.


    Allerdings beschränke sich das "Beaufsichtigen" auf gelegentliche Blicke aus dem Fenster wenn die Hausarbeit die Mutter in die Nähe des Fensters brachte.


    Schaden so um die 3000Euro (von vorne bis hinten verkratzt).
    Der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen da keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag. Hätte eine Verletzung vorgelegen hätte die Versicherung gezahlt. Irgendwie krank, oder? :flop:

  • Am besten wäre es IMHO eine Pflichtversicherung für nicht Deliktsfähige, analog zu einer Tierhalterhapftpflicht (nur dass die nicht Pflicht ist).


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.


  • Nun ja also es wäre ja schon hilfreich, wenn jemand mal das Urteil rausfischen würde.


    (Mir wäre auch mit der Nr. bereits schon geholfen.)


    Und zu dem Link:


    Hier hatte jemand sein Fzg. auf seinem(?) Grundstück geparkt und eine Nachbahrsgöhre ist dagegen gebrettert.
    In einem solchen Fall würde ich auch der Versicherung Ihren §828 um die Ohren hauen...
    Kann mir nicht vorstellen, dass man da als Kfz-Halter auf dem Schaden sitzen bleibt...


    Gruß
    CH


  • Sag ich doch, die Mutter hätte halt zugeben müssen, das sie längere Zeit nicht aus dem Fenster geschaut hat.


    Zitat

    Am besten wäre es IMHO eine Pflichtversicherung für nicht Deliktsfähige, analog zu einer Tierhalterhapftpflicht (nur dass die nicht Pflicht ist).


    Nein, am besten wäre eine Pflichthaftpflichtversicherung für alle.


    Gruß


    Pitter

  • Und solche Eltern sollte man dann auch gleich ************


    Wenn sie angeblich so toll auf ihr Blag aufgepasst haben und es keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, ok bitte schön zahlt halt nicht die Versicherung sollen sie selber zahlen :D


    Versteh ich irgendwo nicht, wenn ich oder mein Kind bei anderen etwas kaputt machen bezahlt denen das meine Versicherung und wenn die nicht einspringt muss ich halt selber den Kopf für hinhalten.
    Mit einem schäbigen Verweiß auf das Gesetz ist es imho hier nicht getan,
    sowas ist einfach ne miese Masche. Gerade wenn es "gute Nachbarn" sind.
    Aber scheinbar hört die Moral auch hier wie so oft am Geldbeutel auf...


    Und einen Unfall wie in § 828 beschrieben definiere ich anders als "beim spielen aus Blödheit kaputt gemacht".


    Wäre wirklich erfreulich wenn die Rechtssprechung dauerhaft in eine ähnliche Richtung gehen würde


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ok bitte schön zahlt halt nicht die Versicherung sollen sie selber zahlen


    Trugschluss. Dann bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Es gibt dann keinen Anspruch. Man könnte dann höchstens selbst eine "Kulanzzahlung" machen, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

  • Das war ja das was ich meinte:


    Dann muss ich halt auch mal als vermeindlich Exkulpierter in die Tasche greifen und den Mist den meine Bälger verzapft haben selber auslöffeln.


    Sollen die halt den Rest der Sommerferien den Rasen mähen um es abzuarbeiten :D


    Aber eine derartige Einstellung sucht man wenn es ums liebe Geld geht ja leider vergebens


    CH

  • Bei unserer Haftpflicht ist es so, dass auch dann für Schäden bis zu einer Höhe von 250.000 Euro gezahlt wird, wenn wir beide unmittelbar unserer Aufsichtspflicht nachkommen und quasi den Kindern bei der Schadenserstellung zusehen.


    Wenn ich das hier so lese, nutzt dies ja nur den potentiell von uns Geschädigten?!


    Gruß,


    Oliver

  • Nö weil nicht alles was Dein Kind kaputt macht als Unfall nach §828 gilt.


    Und wenn Du eben nicht aufgepasst hast bist Du ansonsten selber dran.
    Von daher gibt es schon noch genügend Situationen in denen eine solche Versicherung Sinn machen kann. (Kommt halt drauf an wie "energiegeladen" die eigenen Kinder sind :D)


    Gruß
    CH

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