Hab ein paar Fragen zu den roten Kennzeichen ..
Es scheint ja momtan 2 verschiedene Varianten zu geben .. einmal die Kennzeichen der Autohändler und dann die roten Kennzeichen für über 20 Jahre alte Autos.
Kennzeichen bei den Autohändlern .. kann man nur erwerben wenn man ein KFZ Gewerbe angemeldet hat ?? Wie siehts mit Versicherung aus ? Kann man die Kennzeichen an jedem KFZ anbringen ? Muss es dazu abgemeldet sein ? Wie lange kann man damit rumfahren ? Gibts irgendwelche Einschränkungen ?
Verbote ?
Oldtimerkennzeichen (ich meine nicht die -H Kennzeichen !!). Wenn man solch ein Kennzeichen beantragt hat (wird anscheinend unterscheidlich gehandhabt, teilweise braucht man sogar ein poliz. Führungszeugnis dafür) darf man dieses an allen über 20 Jahren alten Autos anbringen - nur die im Besitz befindlichen oder können sie auch jemand anderem gehören ? Laut Vorgabe muss man nicht mehr zum TÜV sondern ist selbst für die Verkehrssicherheit verantwortlich.
Man darf das Auto allerdings nur zu und von Oldtimerveranstaltungen bewegen und zu Werkstattfahrten etc. Ich seh in der Definition eine Auslegungssache - findet doch sicher jedes Wochenende irgendwo eine Oldtimerveranstaltung statt ?? Und wer will beweisen dass ich keine Werkstattfahrt unter der Woche unternehme ? Das einzige Problem - das rote Kennzeichen fällt unserern Freunden in Grün leichter auf. Kann jemand vielleicht mal seine Erfahrungen posten ??
MFG
Jansen