Infos zu roten Kennzeichen?

  • Re: Re: Infos zu roten Kennzeichen ??


    Zitat

    Original geschrieben von H&S
    aus eigener Erfahrung: Meine Versicherung erlaubt mir nur zwischen 5000 -7500 km im Jahr mit einem "historischen" Kennzeichen. Begründung: "...mit nem Oldtimer fährt man ja nicht mehr Kilometer, den müssen Sie ja schonen...". Für "längere" Ausfahrten gibt es aber stets die Erlaubnis, wenn ich es vorher anmelde.


    Von welchem Kennzeichen sprichst du jetzt. Von den roten Kennzeichenn (hab ich noch nie bei Privatleuten gesehen) oder von nem normalen schwarzen H Kennzeichen. Bei einem normalen H Kennzeichen geht es die Versicherung imho überhaupt nichts an wann und wo du damit hinfährst.


    Eine Beschränkung auf eine Kilometerzahl dürfte es imho nur im Zusammenhang mit Rabatten geben. Notfalls wenn sie es merken können sie eine Beitrag nacherhaben, aber sowas wie Regress wird auf keinen Fall fällig.

  • Re: Re: Re: Infos zu roten Kennzeichen ??


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Von welchem Kennzeichen sprichst du jetzt.


    Noch jemand der ungern googlet? ;)
    Schau dir mal die Links im zweiten Beitrag an. Es geht um ein roten Kennz., das dem Besitzer insbesondere eine hohe Verantwortung aufbürdet. Von daher dürfte es deutlich unangenehmer werden, damit negativ aufzufallen...


    Grüße,
    MM:

    Man braucht zwei Jahre, um sprechen zu lernen, und fünfzig Jahre, um schweigen zu lernen.
    Ernest Hemingway

  • Also wie schon mal in einem anderen Bericht geschrieben:


    06 = Händler
    07 = Oldheimer


    Ich selber hatte lange ein 07er Nummernschild. MA - 07 153 war mein Nummernschild mit dem ich mehrere Oldheimer und Jungteimer bewegte.


    Wie die Auflagen sind, kommt immer auf die Stadt an.


    In Mannheim (BW) z.B. muss man ein Fahrtenbuch führen, in Mosbach (BW) gibt es diese Auflage nicht.


    Ich wurde auch öfters mit den Wagen angehalten, weil oft die Polizisten 06er und 07er in rot nicht auseinander halten konnten.


    Für die Fahrtüchtigkeit bist Du verantwortlich. Das Fahrzeug kann zu Bewegenungsfahrten, Werkstadtfahren und Oldheimerveranstaltungen bewegt werden.


    Mein(e) VW Kübel (VW 18-63) und ein Ford Granada habe ich so eine Zeitlange gefahren. Aber so ein Hobby kostet viel Zeit und Geld.


    Aber die Versicherung dafür war billig und die Steuern ja nur für das Nummernschild zu zahlen. So hatte ich eine Versicherung und Steuern nur für ein Nummernschild, egal wieviele Autos man hat.


    Es darf natürlich immer nur ein Fahrzeug bewegt werden und/oder auf öffentlichen Strassenland stehen.


    Ich habe leider alle Fahrzeuge abgegeben.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zur Historie:


    Ursprünglich gab es für Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen, beginnend mit 04, in zwei Varianten:
    a) zur einmaligen Verwendung, für maximal 5 Tage, konnten von jedermann beantragt werden, sofern entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Kfz-Steuer wird nicht erhoben.
    b) zur wiederkehrenden Verwendung (nur für Händler, Kfz-Werkstätten, Hersteller usw.) Hierfür ist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig (sehr teuer) und es wird eine pauschale Kfz-Steuer erhoben.


    Die Ziffernkombinationen wurden dann gesplittet in 04 für die einmaligen und 06 für die Dauerkennzeichen. Der Grund war, dass die Dauerkennzeichen beim KBA in Flensburg eingetragen waren und die einmaligen nicht, was zu einem Durcheinander bei den Zulassungsstellen geführt hat. Außerdem wurden noch rote Kennzeichen für Oldtimer eingeführt (Ziffernkombination 07).


    Das Problem bei den roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung war, dass die Benutzer die Schilder oft nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegeben haben, was zu Missbrauchsgefahr (Fahren ohne Versicherungsschutz!) und hohem Verwaltungsaufwand geführt hat.
    Deswegen wurden diese Kennzeichen durch "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt (Kombination immer noch 04, maximale Gültigkeit 5 Tage), auf denen das Ablaufdatum eingeprägt ist. Diese Schilder müssen nicht mehr zurückgegeben werden und die Missbrauchsgefahr ist durch das sichtbar aufgeprägte Ablaufdatum eingeschränkt.
    Nachteilig für den Antragsteller ist, dass er die Schilder kaufen muss. Um die Kosten etwas zu kompensieren, wurde die Gebühr gesenkt und mit den Schilderherstellern eine Vereinbarung getroffen, dass die Schilder erheblich billiger als normale Schilder abgegeben werden.


    Nach wie vor gilt aber für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen:
    Sie dürfen nur für Prüfungs- Probe und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
    Ein Fahrzeug mit solchen Kennzeichen im täglichen Gebrauch oder zu sonstigen Anlässen zu benutzen, ist also streng genommen nicht zulässig. Wird aber natürlich trotzdem gerne gemacht. Speziell die ständige Verwendung hubraumstarker und damit steuerintensiver Straßenkreuzer mit roten Dauerkennzeichen kann zu saftigen Strafen wegen Steuerhinterziehung führen.


    Die 07-er Oldtimerkennzeichen dürfen (im Gegensatz zu den H-Kennzeichen) genaugenommen auch nicht im Alltag eingesetzt werden, zu den obigen Fahrten kommt laut Gesetz nur noch die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen hinzu.


    Die roten Dauerkennzeichen für Händler usw. werden von den meisten Zulassungsstellen nur extrem restriktiv vergeben (Gewerbeanmeldung mit entsprechendem Stellplatznachweis, Führungszeugnis, Nachweis des Bedarfs - z. B. durch eine Mindestanzahl von Kurzzeitkennzeichen im letzten Jahr, zeitlich befristete Ausgabe). Zudem ist die Haftpflichtversicherung sehr teuer und es muss ein genaues Fartenbuch geführt werden.


    Fazit: Für Otto Normalfahrer ist also keines dieser Kennzeichen für den Dauerbetrieb sinnvoll.

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