...um mal kurz darauf zu antworten:
Also ich musste die volle Summe abdrücken. Auf die Frage hin ob ich dann auch 100%ig ein Gerät bekomme wurde mir geantwortet "natürlich!!".
In mir baut sich gerade die Frage auf, wie das ganze rechtlich zu werten ist, wenn der echt nicht liefern kann? Invidatio ad offerandum geht ja nicht mehr, da er mit mir einen Kaufvertrag geschlossen hat (ich hab ihm das Geld gegeben, er hats kassiert und mir die Rechnung gegeben).
Ich hab mir das so vorgestellt: ist das teil nicht bis Montag in meinen Händen, setze ich ihm schriftlich eine Nachfrist von 3 Tagen. Lässt er die verstreichen hole ich mir das teil mit Gewalt oder eben per RA, je nachdem
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