Hallo,
ein spezieller Reiniger, den ich hier in örtlichen Drogerien nicht bekommen habe, wollte ich über den online shop von Rossmann beziehen.
Da es einen gewissen Mindestbestellwert gibt (ca 20€) habe ich mit Standard Drogerieartikeln aufgefüllt.
Nun kam die Liferung genau ohne den gewünschten Artikel an, Nachlieferungen sind lt. Rechnung nicht möglich, wenn man den Artikel haben möchte, soll man nochmal bestellen (... und hoffen, das er diesmal dabei ist)
In den Rossmann AGB's steht dazu folgendes:
ZitatSoweit Produkte aufgrund nicht vorhersehbarer Nachfrage oder weil sie im Angebot der Website als knapp ausgewiesen sind, nicht geliefert werden können, besteht auf seiten des Bestellers dann kein Anspruch auf Belieferung oder Nachlieferung.
Ist diese AGB Klausel überhaupt zulässig?
Rein rechtlich sehe ich das so:
Ich habe durch meine Bestellung einen Antrag abgegeben.
Rossmann kann diesen durch Versandbestätigung/Lieferung annehmen oder eben nicht.
Für eine Annahme müssen aber Antrag und Annahme übereinstimmen.
Durch die Nichtlieferung stimmen aber Antrag/Annahme nicht überein, ergo hat Rossmann mir ein neues Angebot gemacht...
Ich weiß, das ich rein theoreitsch die Ware zurücksenden kann, aber a) ist mir der Aufwand zu groß und b) müßte ich den Versand zahlen.
Ich finde es einfach nur ein dummes System, genau die Ware, um die es mir ging, wurde nicht geliefert.
Können die nicht kurz eine email schicken und nochmal nachfragen oder wie amazon oder andere Anbieter einfach warten bis der Artikel wieder verfügbar ist?
Wie sind Eure Meinungen?