Hi!
Mein kleiner Bruder (minderjährig) kam neulich auch auf die Idee, Onlinebanking betreiben zu wollen. Also ging er zur Bank (Sparkasse), holte sich die Anmeldung, füllte sie aus und ließ sie von meiner Mutter unterschreiben. Als er sie jedoch zurückbringen wollte, meinte der Bankangestellte, er müsse den Wisch auch noch vom Vater unterschreiben lassen.
Kann das sein? Es reicht doch die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Bei mir war das auch nicht anders... Oder gab es in letzer Zeit irgendeine Gesetzesänderung, von der ich nichts mitbekommen habe?
Ich hoffe, mich kann jemand in dieser Frage aufklären...