Nun ja wenn man es ganz genau nimmt muß (wenn ich jetzt nicht total daneben liege) eine Info über eine Vertragsänderung über ein persönlich adressiertes Schreiben (z. B. Info auf der Rechnung) erfolgen, Info in einer Werbebeilage langt soweit ich weiß nicht aus. Und der Netzbetreiber muß doch dem Kunden im Falle des Abstreitens nachweisen dass der Kunde es schriftlich erhalten hat.
Aber da die meisten ja auch die Rechnung nicht lesen und abbuchen lassen kommt es wohl eh wieder aufs gleiche raus. :p