Unerwünschte Tarifwechsel bei Vodafone?

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Ein Tarifwechsel hat nichts mit der Vertragslaufzeit zu tun. Frist zur Kündigung verpasst heißt halt ein weiteres Jahr Lufzeit, so weit so gut. Ein Tarifwechsel ist etwas ganz anderes.


    Gruß herold


    Sage niemals nie :) .
    Würde man bei Telco z.B. den Tarif ändern, wäre natürlich - wie im Kleingedruckten zu lesen - der bisherige Kündigungswunsch aufgehoben und man müsste - wenn kein weiteres Jahr bleiben will natürlich eine neue Kündigung schreiben.
    ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Noch eine Information am Rande: wenn Du unverlangt Waren zugesandt bekommst, mußt Du diese noch nicht einmal aufbewahren. Der Versender kann keinerlei Ansprüche gegen Dich geltend machen. Behalten, weiterverkaufen, wegwerfen - wie Du möchtest!


    Ich dachte immer, dass man die Ware zumindest aufbewahren muss. Aber verkaufen oder wegwerfen? Und was ist dann, wenn der Versender anruft und sagt, dass ein Bote die Ware abholt? Dann kann man doch nicht sagen, dass die Ware verkauft ist? Oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von twister
    Ich dachte immer, dass man die Ware zumindest aufbewahren muss. Aber verkaufen oder wegwerfen? Und was ist dann, wenn der Versender anruft und sagt, dass ein Bote die Ware abholt? Dann kann man doch nicht sagen, dass die Ware verkauft ist? Oder?


    Doch, kann man. Der Versender hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Ware.


    Früher war es tatsächlich so, daß man die Ware wenigstens aufbewahren mußte, da zwar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der Versender aber einen Herausgabeanspruch zumindest aus ungerechtfertigter Bereicherung hatte.
    Heute regelt der neue § 241a BGB diese Situation endgültig. Der Versender ist seine Ware für immer los.

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