Nach 3 mal umtauschen, neues handy

  • Tach,


    Habe seit paar Wochen auch ein V600, bzw jetzt mein 2. Hab es eigeltlich ohne Probleme im Vodafone Shop 1zu1 umtauschen lassen. Einwandfrei. Sogar mit neuerer Software.
    Ich hatte dieses Riss oben, was mich allerdings nicht sehr störte.
    Was mich störte war das es so eine Art Wackelkontakt gab, das Aussendisplay funktionierte im zugeklappten Modus nicht richtig... wie dem auch sei.


    Meine Frage ist nun, ob man nach 3 mal umtauschen sich ein neues Handy aussuchen kann. Was darf dieses dann Kostet, wie viel muss man selbst bezahlen usw.
    Ich will eigtl kein anderes, aber man ist lieber zu früh informiert als zu spät :)


    Danke euch schonmal

  • du kannst vom Vertrag zurücktreten und dir so auch ein neues Gerät aussuchen. Bepreisung dürfte identisch sein, also wenn das V600 meinetwegen 50€ gekostet hat und das neue kostet auch 50€ so zahlst du nichts, bei 0€ bekommst du nen Fuffi und bei 100€ zahlst du entsprechend zu

    Viele Grüße
    Martin

  • Also ich hab mein V600 auch schon 2x bei O2 zum reparieren eingeschickt, der Händler sagte gleich ich solle die Reparaturbelege gut aufheben. Denn wenn das Handy nach der 2ten Reparatur wieder hin ist, habe ich ein Recht auf einen neues Handy.
    Also nicht erst nach dem 3ten einschicken, sondern wenn es 2x eingeschickt war und dann wieder hin ist.
    Aber bei mir ist jetzt nach dem 2ten Einschicken ne neue Software drauf und nun läuft es absolut einwandtfrei.
    Wüsste auch gar net welches andere Handy ich mir holen sollte, können alle nicht die Voraussetzungen erfüllen die ich habe.


    MfG Mc

  • Schwachsinn! das wollte mit Vodafone auch schon mal einreden.


    Oder du zeigst mir eine Rechtsnorm, wo das von wegen gleichem Fehler steht...


    3x Sachmangel reicht aus um zurücktreten zu können

    Viele Grüße
    Martin

  • gilt diese Regelung eigentlich die ganzen 2 Jahre Garantie oder muss man z.B. den Rissmangel direkt (oder bestimmte Zeitspanne nach Kauf) reklamieren?


    Bei mir ist das schon was länger, aber ich habs jetzt seit 3 Monaten nicht gemacht weil mir das dann doch zu aufwendig war.


    Was meint wisst ihr?

  • es gilt in der Gewährleistungszeit von 2 Jahren, du musst es eigentlich ohne schuldhaftes Zögern melden.


    ES muss sich allerdings um einen Sachmangel handeln, in den ersten 6 Monaten wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler bzw. dessen Ursache von Anfang an vorhanden war, danach müsstest du im Zweifelsfall als Käufer beweisen, dass es bei GEfahrübergang vorhanden war. Sachmangel nämlich nur, wenn der Fehler bei Gefahrübergang vorhanden war.

    Viele Grüße
    Martin

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