Führerschein A1 - "Entdrosselfrage"

  • Guten Tag,


    ich habe den Führerschein A1 und B erfolgreich bestanden (einmal mit 16, einmal mit 18). Nun frage ich mich, wann ich den wohl meinen auf 80 km/h gedrosselten Roller öffnen darf - am besten belegt durch eine vertrauenswürdige Quelle!


    Vielen Dank und viele Grüße
    euer SmartFox

  • Den darfst du öffnen sobald du 18 bist ;) Allerdings mußt du dir das "öffnen" vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen!


    Und das ist ohne Angabe von Quellen 100%ig richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    In der Fahrklasse B ist ja "nur" B enthalten.


    Und M noch dazu ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Snood
    Den darfst du öffnen sobald du 18 bist...
    Und das ist ohne Angabe von Quellen 100%ig richtig!


    Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    In der Fahrklasse B ist ja "nur" B enthalten. Daher bleibt es bei A1 - kannst halt jetzt noch A machen, wenn du lustig bist.


    Was denn nun? Zwei Antworten, beide von sich "100%ig" überzeugt - aber zwei unterschiedliche Aussagen... *verwirrtbin*


    Ich wäre echt dankbar, wenn mich jemand richtig aufklärt! :top:

  • Was bLaCkFoX wahrscheinlich sagen wollte ist :


    Auch wenn Du B gemacht hast, bleibt dein Führerschein für Motorräder bei A1 - du müsstest den "echten" Motorradführerschein (A) machen, damit du Deine Maschine öfnnen darfst.


    MfG


    Julian *der auch noch mal A machen will*

  • Hallo,


    ich habe jetzt von euch, und auch von anderen ;), schon soviele unterschiedliche Meinungen gehört, dass ich mich wirklich nur noch auf einen zuverlässigen Link - des es ja sicherlich geben wird - verlassen möchte.


    Blackfox Link schreibt:


    Zitat

    Besonderheiten (bei A1):
    Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h fahren.


    "Vor Erreichen..." impliziert ja, dass es "nach Erreichen" eine Erweiterung geben muss.

  • Hi,
    moment mal. Offen 125er darfst du mit A1 mit 18 fahren...
    34 PS ab 18 mit A. >34 PS mit A mir 20.


    Die Aussagen widersprechen sich nicht.


    n3o.



  • Wer keine Ahnung hat, sollte auf den Nuhr hören...


    Du darfst, sobald Du 18 bist, deinen Roller offen fahren.


    Bei abgeschlossenen 18. Lebensjahr gilt für A1:
    -max. 125ccm
    -max. 15 PS
    -keine Höchstgeschwindigkeit!


    Natürlich musst Du deinen Roller nach dem Entdrosseln zum TÜV fahren.
    Hier ist es hilfreich, wenn es den Roller auch ohne Drossel gibt, bzw. ein Vergleichsgutachten vom Hersteller vorliegt, oder eine "Ausbaubestätigung" einer Werkstatt, damit das Teil nicht über 15 PS kommt.


    Hatte damals mit meiner Import-Honda ewig Stress deswegen, und durfte nur mit Prüfstandgutachten beim TÜV mit OK wegfahren...
    Durfte dafür wohl 5kg Blech in den Pott schweissen :D



    MfG, Michael. -> der das Ganze schon so hinter sich hat.

  • Ahhh, verstehe!


    A1 bis 18: gedrosselt auf 80,
    A1 ab 18: bis 125 ccm.


    Richtig?


    Wunderbar. Vielen Dank für die Auflösung!

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