Vorsteuerabzug bei Kauf von Verkäufer der steuerbefreit ist?

  • Vorsteuerabzug bei Kauf von Verkäufer der steuerbefreit ist.


    Wie kann ich da die Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend machen oder funzt das nicht?
    Da ich die Ware auch wieder verkaufen will, muss ich darauf ja auch USt. zahlen.

  • Warenwert von mir aus 50 EUR: Du buchst das ganze wie 50 EUR netto, 0%MwSt drin. D.h. so wie Porto/Briefmarken. Ist von der Art her genau gleich!

  • Der Verkäufer stellt mir ja eine Bruttorechnung aus, da er Steuerbefreit ist.


    Und ich kann doch nicht einfach die Vorsteuer rausrechnen und dann dem FA gegenüber geltend machen? Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Warenwert ist 160,- Euro


    maestro: Wie würde das auf der USt.voranmeldung aussehen, unter welchen Zeilen verbuche ich genau richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von XXX25
    Der Verkäufer stellt mir ja eine Bruttorechnung aus, da er Steuerbefreit ist.


    Und ich kann doch nicht einfach die Vorsteuer rausrechnen und dann dem FA gegenüber geltend machen? Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Warenwert ist 160,- Euro


    Nein das geht nicht. Das ist ja der Grund wieso Unternehmer nicht gerne mit Kleinunternehmern handeln. Du kannst defintiv keine Vorsteuer ziehen. Nur den Gesamtbetrag am Jahresende in die Einkommenssteuer mit einrechnen, das geht. Kleinunterehmerstatus lohnt nur wenn man als Kunden hauptsächlich Privatkunden hat. Denen ist das egal ob mit Umsatzsteuer oder ohne. Die können eh nichts ziehen, zählt also nur was hinten rauskommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von XXX25
    maestro: Wie würde das auf der USt.voranmeldung aussehen, unter welchen Zeilen verbuche ich genau richtig?


    Da fragst du mich zuviel des Guten, sorry. Meist lasse ich die machen, bzw. tippe nur etwas ins Programm ein. Wo genau das ganze dann hinkommt, weiß ich nicht, sorry.


    edit: Ich glaube, dass das GAR NICHT in der USt-Voranmeldung auftaucht! Nur wie mein Vorredner schrieb dann in der Jahreserklärung...


    Wie gesagt, wenn du selber UStpflichtig bist Händler meiden, die ein Kleingewerbe ohne USt betreiben...

  • Bei Kleinunternehmern ist netto = brutto

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • :rolleyes:


    Also wenn Unternehmen/Firmen mit ein Unternehmer welcher der Kleinunterneherregelung nach §19 untliegt keine Geschäfte machen, nur weil er keine MwSt ausweisst so ist das Umbug.


    Einem Unternehmen/Firma kann es gleich sein ob Sie Ware/Dienstleistung für


    100 € Kleinunternehmer


    oder


    116€ (100€ + 16€ MwSt) von sagen wir mir bezieht.


    Bei dem Kleinunternehmer wie Martin beschreiben brutto = netto.


    Bei mir könnte er sich die Vorsteuer von 16€ wiederholen. Das Unternehmen hat also immer 100€ gezahlt.


    Bei Privatkunden:


    100 € Kleinunternehmer


    oder


    116€ (100€ + 16€ MwSt) von sagen wir mir bezieht.


    Hier zahlt der Kunde einmal 100€ und einmal 116€, als Endverbraucher der nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, bin ich 16% teurer. Die 16% MwSt sind ja für den Endkunden nicht so wichtig.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.


  • Das Problem ist nur das das Unternehmen welches diesen Artikel kauft auch nur 100 Euro zahlen möchte. Und sich ZUSÄTZLICH die Vorsteuer zurück holen will. So ist das nunmal, Kleinunternehmer sind für "richtige" Unternehmen eben unattraktiv....


  • Bei Dienstleistungen mag das in Ordnung sein, beim Handel mit Gütern ist es jedoch schon problematisch:


    Fall A: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer für den Eigenbedarf ein: Der Kleinunternehmer muss die Ware ja auch irgendwo einkaufen, in der Regel bei einem Händler oder Hersteller, der auf den Nettopreis noch 16 % MWSt. aufrechnet. Kauft also der Kleinunternehmer eine Ware für 100 EUR netto ein, dann zahlt er 116 EUR brutto an den Verkäufer. Will er 20% Gewinn machen, dann muss er die Ware für 139,20 EUR verkaufen bei 0% ausgewiesener Steuer auf der Rechnung. Wäre der Verkäufer aber vorsteuerabzugsberechtigt, dann würde er die Ware für 100 EUR netto einkaufen, 20 EUR Gewinn aufschlagen und das ganze für brutto 139,20 EUR verkaufen wobei der Käufer als Gewerbetreibender vom Finanzamt 19,20 EUR zurückbekommen würde.


    Fall B: Der Unternehmer kauft von einem Kleinunternehmer die gleiche Ware für den Wiederverkauf ein. Würde er für 139,20 EUR (brutto=netto) einkaufen und möchte dann noch 10% Gewinn machen, so müsste er 139,20 +10 % + 16% rechnen und auf der Rechnung die MwSt. ausweisen. Für den Endkunden wäre er dann 16% teuerer als die Konkurenz die bei einem Verkäufer einkauft, der die Steuer auf der Rechnung ausweist.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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