BMy-Phone PC/Notebook & Komponenten Schnäppchen Thread

  • Okay Sebastian,
    Danke für Deine Kritik!


    WENN du Recht hast, dann bin ich tatsächlich in solchen rechtlichen Belangen unerfahren. Aber deswegen schrieb ich ja, dass konstruktive Kritik willkommen ist. Der Verkauf von solchen Produkten ist schließlich auch für mich Neuland.


    Ich dachte folgendes:


    Ich stelle Rechnung mit MwSt aus, damit der Käufer einen Beleg hat und es evtl absetzen kann. Ich beziehe ja schließlich auch mit Rechnung. Daher steuerlich schon mal sauber.


    Bin mir absolut nicht im klaren, dass ich Garantie/Gewährleistung geben MUSS. Wenn beide Seiten vor dem Kauf es wissen, kommt doch unter diesem Aspekt ein Kaufvertrag zu stande. Auf der Rechung würde dann natürlich ebenfalls nochmal vermerk werden "Verkauf ohne Garantie/Gewährleistung"


    So ist es geplant gewesen. Wo ist denn da jetzt der Denkfehler bei mir bzw was schreibt das Gesetz vor, weshalb dieser Weg nicht funktioniert?


    Sorry, das ich sowas nicht weiß!


    :(


    Timo

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Mal abgesehen von der rechtlichen Seite.


    Wie sieht es denn nun mit dem Dell und meiner Frage aus?
    Möchte ja nicht die Katze im Sack kaufen......

    Dennis Thomsen

  • Zunächst mal eins vorweg:

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Sorry, das ich sowas nicht weiß!

    Timo, das Problem ist nicht, dass Du nicht alles weisst. Ich weiss auch nicht alles. ;)


    Das Erschreckende ist, dass Du offenbar nicht mal (merklich!) aktiv an die Sache rangehst und Deine Defizite abbaust!


    Man kann nicht alles wissen, aber man kann alles nachlesen. Dazu muss man aber wollen.


    Aber nun weiter:

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    So ist es geplant gewesen. Wo ist denn da jetzt der Denkfehler bei mir bzw was schreibt das Gesetz vor, weshalb dieser Weg nicht funktioniert?

    Nun, der naheliegendste Weg ist doch, als Einstieg Google zu befragen, oder?


    Und siehe da, ein Fund:

    Zitat

    Gewerbliche Anbieter können die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen, auch nicht für gebrauchte Gegenstände. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von mindestens einem Jahr.

    So, dann wäre das also geklärt.


    Nun bleibt Dir noch die Möglichkeit, die Artikel explizit als Defektware zu verkaufen. Das heisst aber auch, dass der Kunde Pech gehabt hat, wenn Du dann wirklich ein defektes Gerät an ihn verkaufst. Darauf würde ich mich im Leben nicht einlassen. 300 Euro sind auch teures Geld. ;)


    Schlussendlich bliebe dann noch ein Kunstprodukt, um die Gewährleistung zu umschiffen:
    So etwas wie "Verkauf als Defektware, aber mit 2 Wochen freiwilliger Funktionsgarantie".
    Das ist zwar einerseits gängige Praxis, aber eben nur bei ungetesteter Retouren- oder eben Defektware. Und dann ganz ohne jede Garantie. Aber sicher nicht dafür, um sich nachträglich billig aus der Gewährleistungspflicht stehlen zu können. Eine solche Defektware muss nämlich tatsächlich große Mängel aufweisen.


    Spielen wir das Spiel aber mal weiter:
    Wenn Dir ein potentieller Kläger (zB anhand des Gedankengangs in diesem Thread) nachweisen kann, dass Du das Gerät X, welches Du vorher als Gebrauchtware zum Preis von (fiktiven) 250 Euro angeboten hast und dafür eben mindestens 12 Monate hättest gewährleisten müssen, auf Nachfrage nun plötzlich als Defektware zum selben Preis ausweist, nur um Deiner Gewährleistungspflicht zu entgehen, dann dürfte der Kläger gute Chancen haben, einen Umgehungstatbestand nachzuweisen...


    EDIT1: Nur nochmal zum Verständnis:
    Wenn man als Händler eine nicht mängelbehaftete Ware als Defektware verkauft (wider besseren Wissens!), um sich der Gewährleistung zu entledigen, so ist dies de facto ein Umgehungstatbestand.
    Ansonsten wäre es ja auch einfach: Dann könnte jeder Händler hergehen und Neuware zum Schleuderpreis rauskloppen, weil man sie als Defektware deklariert und somit die Gewährleistungsrückstellungen rausrechnen kann. :rolleyes:



    EDIT2: Zum Thema Umgehungstatbestand liefert google natürlich auch einige Links, zB diesen hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19545

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • okay, klingt logisch was Du schreibst!


    Natürlich hätte ich google angeworfen, wenn ich mir nicht im Detail sicher gewesen wäre. Nur so wie ich das durchgedacht habe, erschien es mir korrekt. Ich hatte mehr die Kaufvertragsansicht im Kopf (hab ich in BWL gelernt) Beide Parteien einig über keine Gewährleistung --> gültiger Kaufvertrag!


    Okay, nun hast Du mich belehrt, dass dies falsch ist. Danke Dir!


    Ich als Händler muss also darauf Gewährleistung geben!


    Nun stellen sich für mich 2 Wege dar:


    1.) Ich gebe 12 Monate Gewährleistung.


    2.) Ich folge Deinem Vorschlag
    "Verkauf als Defektware, aber mit 2 Wochen freiwilliger Funktionsgarantie"


    Ist ja auch nicht gelogen, denn man kann ja solch eine Ware die zerschrottet werden soll, so bezeichnen. Und mit der 2 Wochen Rückgabegarantie geht der Käufer auch kein Risiko ein, oder?


    Was tun? :confused:



    Nochmals sorry, dass ich hier wiedermals mit meinem "Wissen" auffalle. Aber hier wird man mir ja nett geholfen, diese Lücken zu schließen! Danke....



    Timo

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Zugegeben, die Idee mit der Verkauf der Notebooks als defekt kam mir auch in den Sinn. Wie aus dem Link schon eindeutig hervorgeht fehlen deinen Waren eindeutig die Mängel, die einen Verkauf als defekt erlauben würden.


    Damit ist dann in der Tat die Umgehung der Gewährleistungspflicht gegeben und auch nachweisbar, genau kann ich dich als Kunde/Klänger packen.


    Dubiose Autohändler versuchen z.B. als Verkäufer eine Privatperson im Kaufvertrag festzuhalten, um damit die Gewährleistungspflicht, die sie als Händler geben müssen zu umgehen.


    Die beste Lösung wäre imho eine auf 1 Jahr reduzierte Gewährleistung.


    Gruß Dominik

  • okay, ich kläre das heute mit meinem Lieferanten ab. Ich denke das sollte kein Prob sein, da da ja nun wirklich genug Techniker arbeiten. Aber dann wird der Preis natürlich steigen! Aber besser alles zu 100% als irgend so etwas halbes und nicht sauberes. Und sooo oft wird in den 12 Monaten bei Markengeräten wie Dell oder IBM ja auch nichts kaputt gehen. Schätze die Quote bei 10%.... Oder hat einer aus dieser Branche genauere Erfahrungen was Defekte angeht?


    BTW:


    Selten (oder garnicht) ein Thread erlebt, was mitten in der Nacht sich solch einem Interesse mit sich brachte! Und immer wieder bin ich schuld! :o



    gehe jetz schlafen!



    Gute nacht!


    PS:@ Dennis Thomsen: Dein PN ist voll, wollte Dir grad antworten!

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone



    PS:@ Dennis Thomsen: Dein PN ist voll, wollte Dir grad antworten!



    Sorry wieder frei :) Freu mich auf Deine Antwort

    Dennis Thomsen

  • Hallo,


    nette Angebote die du da hast.


    Hast du vielleicht auch normale PC-Systeme im Angebot oder kannst diese besorgen?


    Dachte da an so 1,6 Ghz, 512MB Ram, 80 GB, etc.


    Gruß,
    Thomas

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    ... Und sooo oft wird in den 12 Monaten bei Markengeräten wie Dell oder IBM ja auch nichts kaputt gehen. Schätze die Quote bei 10%.... Oder hat einer aus dieser Branche genauere Erfahrungen was Defekte angeht? ...


    Erfahrungen dazu


    Trialer :)

    Rentenretter

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