Problem: Unfall (unverschuldet) und Versicherung

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem:


    Uns ist vor ca. 3 Wochen einer ins Auto gefahren.
    Wir haben geparkt und er ist uns rückwärts mit der Anhängerkupplung vorne reingefahren.


    Heute (nach mehrmaligem Nachfragen) stellt sich heraus, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt nicht versichert war. Wagen wurde an den Unfallverursacher verkauft, der Vorbesitzer hat die Versicherung abgemeldet und der Unfallverursacher hatte die Versicherung noch nicht wieder angemeldet.


    Wir haben 2 Tage nach dem Unfall ein Gutachten machen lassen (Kosten: 450€).
    Das Gutachten beläuft sich auf 2750€.


    Was können wir tun? Derjenige, der den Unfall verursacht hat ist nicht gerade jemand, der den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann, denk ich.


    Was haben wir für Möglichkeiten, schnell an unser Geld zu kommen?


    PS: Mittlerweile ist der Wagen umgemeldet, aber seine jetzige Versicherung sagt, dass Sie den Schaden nicht übernehmen werden....


    Vielen Dank schonmal...

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben als das Geld auf dem Zivilrechtsweg von dem Unfallverursacher einzufordern. Notfalls halt auf Zahlung verklagen.


    Weder die Versicherung noch der Vorbesitzer können wollen oder müssen da in die Haftung einspringen, da einzig der Fahrzueghalter verpflichtet ist das Fahrzeug zu versichern bevor er es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.


    Gruß
    CH

  • Wie ist das mit dem unversicherten Zustandegekommen?
    Wenn er nicht mit falschen oder entstempelten Nummernschildern gefahren ist kann das nicht passieren.
    Allerdings, wenn der Wagen beim Verkauf nicht abgemeldet war, und der Käufer noch keine neuen Nummernschilder oder keine Doppelkarte der neuen Versicherung hatte, ist die Versicherung des Vorbesitzers zuständig.

  • Er hat den Wagen (so wie ich es verstanden habe) vom Vorbesitzer gekauft und der hat einfach die Versicherung abgemeldet! Und er hatte ihn noch nicht umgemeldet, deswegen hatte er keine Versicherung...

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Wie ist das mit dem unversicherten Zustandegekommen?
    Wenn er nicht mit falschen oder entstempelten Nummernschildern gefahren ist kann das nicht passieren.
    Allerdings, wenn der Wagen beim Verkauf nicht abgemeldet war, und der Käufer noch keine neuen Nummernschilder oder keine Doppelkarte der neuen Versicherung hatte, ist die Versicherung des Vorbesitzers zuständig.


    IMHO ist wie schon geschrieben,die Vor-Versicherung zuständig.Mal nachfragen welche des war und mit dem Unternehmen in Kontakt treten.Vorher vielleicht mal einen Verkehrsrechtsexperten zu Rate ziehen.

    Viel Erfolg :top:


    C.

    Nix..............

  • Falls es dich tröstet: Mir ist sowas vor ein paar Wochen auch passiert, als ich vorm Burger King geparkt hatte. Aber wenigstens diesmal keinen Versicherungsärger. :(


    Naja, ganz so kann es wohl nicht sein, wie der Verursacher sagt. Es hätte mindestens eine Vorabdeckung für die Haftplicht vorhanden sein müssen, damit überhaupt das Auto zulassen konnte.


    Oder war das Auto nicht mal zugelassen. Dann wär das noch ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das solltet ihr ihm vielleicht klar machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Er hat den Wagen (so wie ich es verstanden habe) vom Vorbesitzer gekauft und der hat einfach die Versicherung abgemeldet! Und er hatte ihn noch nicht umgemeldet, deswegen hatte er keine Versicherung...


    Das ist so nicht möglich. Die Vorversicherung erlischt erst mit der offiziellen Ummeldung beim Verkehrsaufsichtsamt. Du kannst dich also an die Vorversicherung wenden.

  • moin moin,


    meines Wissens nach geht das in die Richtung wie NoIdea bereits geschrieben hat,... Der vorherige Versicherer hat eine gewisse Nachversicherungspflicht für das zuvor versicherte KFZ. Wie lange jedoch diese Pflicht ist, kann ich nicht sagen.


    Gruss KURTi

  • Naja, ich gehe eigentlich davon aus, das der Vorbesitzer nicht ganz so blauäugig war, und das Fahrzeug vorher vorrübergehend stillgelegt hat.

  • Also lt. meinem Wissensstand wurde das Auto angemeldet verkauft und der Vorbesitzer hat nach dem Kauf einfach die Versicherung abgemeldet. Der neue Besitzer hatte aber noch die alten Kennzeichen dran und hat es erst vor 4 Tagen oder so umgemeldet (mit neuer Versicherung) und hat jetzt auch neue Kennzeichen!


    Ist dann wirklich die alte Versicherung zuständig?

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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