Problem: Unfall (unverschuldet) und Versicherung

  • Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug still gelegt haben, müßte der Unfallverursacher das Fahrzeug erst wieder anmelden und das geht nicht ohne Haftpflicht.


    Ich vermute, dass er denn Wagen noch zugelassen gekauft hat und ihn dann alsbald hätte ummelden müssen. Trotzdem ist hier eindeutig die Versicherung der Verkäufers zuständig!


    Er kann die Versicherung nicht einfach abmelden, dann dürfte das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.


    Genaueres gibt es hier


    Gruß,
    Martin


    Edit: Hier noch einmal der entsprechende Absatz:


    Gemäß § 3 Nr. 4 des Pflichtversicherungsgesetzes kann sich ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter in jedem Fall an die Haftpflichtversicherung wenden, bei der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs versichert war, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen zur Anzeige der Veräußerung aus dem Versicherungsvertrag nachgekommen ist oder nicht. Fraglich ist dabei, ob das Versicherungsunternehmen möglicherweise Regress bei dem Versicherungsnehmer fordern kann.

  • Hmh, danke schonmal für eure Hilfe....


    nutellatoast:


    Er hat den Wagen ja angemeldet gekauft, aber der Vorbesitzer hat einfach die Versicherung abgemeldet. Und da er schon mit dem Wagen unterwegs war, hatte der Wagen auch noch gültige Kennzeichen. Nur eben keine Versicherung mehr.....

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Also lt. meinem Wissensstand wurde das Auto angemeldet verkauft und der Vorbesitzer hat nach dem Kauf einfach die Versicherung abgemeldet. Der neue Besitzer hatte aber noch die alten Kennzeichen dran und hat es erst vor 4 Tagen oder so umgemeldet (mit neuer Versicherung) und hat jetzt auch neue Kennzeichen!


    Ist dann wirklich die alte Versicherung zuständig?


    definitiv ja
    hatte vor einigen jahren auch so einen träumer der mir hinten aufs auto gefahren ist


    polizist: ja haben sie ihn etwa nicht gesehen?
    er: der stand da bestimmt drei minuten
    polizist: wieso das ?
    er: er hat den gegenverkehr durch gelassen weil er links abbiegen wollte
    polizist: hat er geblinkt?
    er: ja hat er
    polizist: und wieso fahren sie ihm drauf wenn der da seit drei minuten wartet?
    er: keine antwort mit rotem gesicht


    und ich kringel mich vor lachen :D


    naja
    auf jeden fall war er nicht versichert weil er das auto einen tag vorher gekauft hatte und die versicherung des vorbesitzers mußte zahlen


    allerdings sind da anwaltskosten dazugekommen ;)


    edit:
    mein anwalt sagte mir damals das ein auto trotz abgemeldeter versicherung trotzdem bei der versicherung versichert bleibt
    bis eben eine neue abgeschlossen wird
    und da kommt die alte versicherung auch nicht drumherum


    ob sie das geld vom verkäufer/käufer nachträglich noch haben will ist eine andere frage

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wenn der Käufer nicht kündigt oder Ab-bzw. Ummeldet wird das durch die Versicherung wie eine normale Kündigung zum Jahresende gehandhabt, d.h. ab dem 01.01. des Folgejahres (bei Verkauf ab Oktober bis zum 01.01. des übernächsten Jahres) fährt der Käufer wirklich unversichert und landet auf der Fahndungsliste des Straßenverkehrsamtes.
    Der Verkäufer haftet ab Verkaufsdatum (wenn er den Verkauf der Versicherung meldet) für die Versicherungsbeiträge bis zum Ende der regulären Laufzeit, deshalb verkaufe ich nie ein auf mich angemeldetes Auto, es gibt aber immer noch genug Optimisten.
    [edit:]Wenn man ein Fahrzeug kauft muss man es unverzüglich ummelden (das können aber einige Tage oder bei besonderen Umständen auch länger sein), tut man das nicht kann es Regressansprüche der Versicherung geben. Ist in o.g. Fall aber das Problem der Versicherung und des Käufers.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Hmh, danke schonmal für eure Hilfe....


    nutellatoast:


    Er hat den Wagen ja angemeldet gekauft, aber der Vorbesitzer hat einfach die Versicherung abgemeldet. Und da er schon mit dem Wagen unterwegs war, hatte der Wagen auch noch gültige Kennzeichen. Nur eben keine Versicherung mehr.....


    Ich hab dich schon verstanden, aber nochmal: Man kann die Kfz-Haftpflicht nicht so einfach "abmelden".


    Gruß,
    Martin

  • So wurde uns das aber gesagt......Ich kann mich ja auch nur auf das verlassen, was der Kerl mir sagt...

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    So wurde uns das aber gesagt......Ich kann mich ja auch nur auf das verlassen, was der Kerl mir sagt...


    Wer ist damit gemeint?
    Wenn es der Käufer ist hat er einfach auch keine Ahnung oder glaubt irgenwie Geld sparen zu können indem er dich verascht, warum solltest du dich darauf verlassen? Wenn es der Vorbesitzer ist dto.
    Wende dich an die jetzige Versicherung des Autos, die wissen auch wie das geht und leiten ggf. auch die nötigen Unterlagen weiter.
    Wenn die Kennzeichen gültig sind ist das Auto auch versichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    So wurde uns das aber gesagt......Ich kann mich ja auch nur auf das verlassen, was der Kerl mir sagt...


    Suchst du hier Hilfe, oder möchtest du uns nur erzählen wie schlimm alles ist? :D


    Wenn du dich ohnehin auf das verlassen möchtest, was der Kerl dir sagt, dann hättest du hier auch nicht um Hilfe bitten brauchen.


    Nochmal: Es gibt überhaupt kein Problem. Wende dich an die Versicherung des Vorbesitzers. Wenn du die nicht kennst, dann aber doch sicherlich das "alte" Kennzeichen. Mit dem KZ kannst du über den GDV einen Kontakt herstellen lassen.


    Wenn es dann noch Probleme geben sollte ... melde dich.


    Gruß,
    Martin

  • Der Vorbesitzer konnte seinem Versicherer nur mitteilen, dass er das Auto verkauft hat, er konnte die Verrsicherung aber nicht abmelden. Dazu hätte er entweder nachweisen müssen, dass das Auto neu versichert oder abgemeldet ist. Das konnte er nicht.

  • Re: Problem: Unfall (unverschuldet) und Versicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Freak9899

    Wir haben 2 Tage nach dem Unfall ein Gutachten machen lassen (Kosten: 450€).
    Das Gutachten beläuft sich auf 2750€.


    Möglicherweise übernimmt die Versicherung aber nicht die Gutachterkosten.


    Eine andere Frage (die Dir aber letztlich egal sein kann: Wird der Schadensfreiheitsrabatt des neuen oder des alten Besitzers zurückgestuft?

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