Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug still gelegt haben, müßte der Unfallverursacher das Fahrzeug erst wieder anmelden und das geht nicht ohne Haftpflicht.
Ich vermute, dass er denn Wagen noch zugelassen gekauft hat und ihn dann alsbald hätte ummelden müssen. Trotzdem ist hier eindeutig die Versicherung der Verkäufers zuständig!
Er kann die Versicherung nicht einfach abmelden, dann dürfte das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Genaueres gibt es hier
Gruß,
Martin
Edit: Hier noch einmal der entsprechende Absatz:
Gemäß § 3 Nr. 4 des Pflichtversicherungsgesetzes kann sich ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter in jedem Fall an die Haftpflichtversicherung wenden, bei der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs versichert war, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen zur Anzeige der Veräußerung aus dem Versicherungsvertrag nachgekommen ist oder nicht. Fraglich ist dabei, ob das Versicherungsunternehmen möglicherweise Regress bei dem Versicherungsnehmer fordern kann.