Frage zur Online-VVL und dem Rückgaberecht

  • Hallo!


    ich habe mal eine etwas speziellere Frage zu dem 14-tägigen Rückgaberecht bei Online-Verträgen. (schlagt mich wenn ich was übersehen habe, aber über die Suche habe ich leider nichts gefunden)


    Ich stehe kurz vor der VVL meines o2-Genion-Online-Tarifs wie er ja mittlerweile heisst. Ich würde gerne das SX1 Music nehmen. Angenommen ich tue das und es stellt sich heraus, mir gefällt dieses Handy nicht.


    Inwieweit gilt das Rückgaberecht?


    Gilt es auch, wenn ich bereits meine o2-SIM-Karte genutzt habe?


    Gilt es wenn ich schon über die o2-Karte telefoniert oder sonst irgendwelche Dienste genutzt habe?


    Gibt es sonst irgendetwas zu beachten?



    Danke schonmal für eure Hilfe...


    ciao dee.bo

    Sony Ericsson K800i mit o2 Internet-Pack-M

  • Den Vertrag wirst du nach Unterschrift erst nach 24 Monaten wieder los.
    Ob das auch für das Telefon gilt, weiß ich nicht so genau.


    Aber es wär ja noch schöner, wenn man sich online einen Vertrag macht, um ihn dann der Nase nach wieder zu kündigen. So blöd ist O2 nun auch wieder nicht.
    Den Vertrag bekommst du ja nicht geliefert wie ein Handy, sondern du unterschreibst für eine Leistung, die 24 Monate erbracht werden muss von O2.
    Ansonsten empfehl ich mal nen Blick in die AGB's von O2, ob diese dort etwas von einem Rücktrittsrecht wissen.

  • Vielleicht hab ich mich etwas umständlich ausgedrückt:


    Mir gehts bei der Sache auch weniger um den Vertrag (den will ich ja auf jeden Fall behalten...) als mehr um das Handy...

    Sony Ericsson K800i mit o2 Internet-Pack-M

  • Ab und zu erreicht man durch Selbsthilfe doch noch am meisten :)


    Ich hab grad nochmal in meinen Vertrags-Unterlagen von vor 2 Jahren gekramt.


    Dort enthalten war ein sogenannter Retouren-Schein. Auf diesem steht geschrieben:


    "Das Widerrufsrecht vom Telekommunikationsvertrag erlischt schon vor Ablauf der zweiwöchigen Frist, wenn Sie bereits dann die Telekommunikationsleistungen von o2-Germany nutzen."


    Nicht ohne Grund, habe ich das Wort "Vertrag" gefettet. So wie ich es verstehe erlischt also bei Nutzung der o2-Leistungen vor dem Ablauf der 2 Wochen nur das Vertragsrücktrittsrecht, nicht aber die Möglichkeit das Handy zurückzuschicken.


    Kann mir das jemand bestätigen?


    Bekommt man bei einer VVL (das obige Beispiel stammt ja von einem Neuvertrag) überhaupt so einen Retourenschein?


    Vielleicht kann ja jemand von euch dazu noch etwas schreiben.


    vielen dank...


    ciao dee.bo

    Sony Ericsson K800i mit o2 Internet-Pack-M

  • Bekommt man bei einer VVL (das obige Beispiel stammt ja von einem Neuvertrag) überhaupt so einen Retourenschein?


    Vielleicht kann ja jemand von euch dazu noch etwas schreiben.


    vielen dank...


    ciao dee.bo [/QUOTE]


    Klar bekommst du den dazu, denn auch eine online(!)-VVL kannst du innerhalb von 14 Tagen wiederrufen. Aus dem Grund werden auch evt. Gesprächsguthaben zeitlich verzögert freigegeben.

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • bin zwar kein jurist aber meiner meinung nach
    gilt das 14-tägige widerrufsrecht laut fernabsatzgesetz auch bei den vvl.
    ich bin bei eplus. habe gerade meinen vetrag verlängert mit dem 6600.
    die hotline sagt zwar 7 tage, aber das gesetz steht über den agb´s. die agb´s dürfen die rechte des privaten kunden, wie es bei geschäftsleuten ist kann ich net sagen, nicht einschränken. wenn du der vvl fristgerecht widerrufst bist raus. dann bist in der automatischen verlängerung und dir steht eine neue vvl zu. oder du willst gleich ein anderes handy und sagst das der hotline.


    mein 6600 handy zeigt pixelfehler, staub im display und hat softwareprobleme.
    ich hab mit der hotline geredet und die sagen ich muss es mit dem retourenschein, welcher beilag, zurücksenden. bekomme dann ein neues! kein austauschgerät sondern ein fabrikneues. ersatzlieferung nennt man das.


    in meinem fall könnte ich das handy zurückgehen lassen und meine vvl widerrufen. ich will aber ein neus 6600.


    war bissle viel auf einmal. hoffe ich konnte dir helfen.
    wenn ich was falsch geschrieben hab, korrigiert mich bitte.


    hat jemand unterlgen zum neuen schuldrecht?

  • Danke! das war sehr hilfreich.


    Wenn ichs also richtig sehe, habe ich kurzgesagt bei nicht Gefallen des Handys die Möglichkeit dieses zurückzusenden und ein neues zu bekommen.


    Mehr will ich ja gar nicht :)


    super...


    ciao dee.bo

    Sony Ericsson K800i mit o2 Internet-Pack-M

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!