Re: Re: Re: Re: Fremdpaket
ZitatOriginal geschrieben von Nokia6233
Bleibt nur die Frage, wie der Händler die Entnahme beweisen soll?
Das ist sein unternehmerisches Risiko, genauso wie er ja auch bei der Sachmängelhaftung innerhalb der ersten sechs Monate in der Beweispflicht ist.