Frage zu Notebook-Garantie/ -Gewährleistung -> Rückgabe/Umtausch

  • Servus!


    Habe folgendes Problem:
    Mein Notebook (gekauft im Oktober 02 beim Mediamarkt, kostete damals ca1650€) ist das vierte Mal defekt.
    Einmal wurde es eingeschickt, da das Bild ausgefallen ist (erst teilweise, am Schluss total) und es ständig, offensichtlich wegen Überhitzung, abgestürzt ist.
    Wieder repariert ist das Board durchgebrannt und einmal habe ich es eingeschickt, weil der Sound nicht vernünftig funktionierte. Bei jeder vorhergehenden Reparatur war ein Vermerk von mir dabei, dass die Soundkarte einen Fehler aufweist.


    Jetzt ist es wieder durchgebrannt und startet nicht mehr, die Probleme mit der Soundkarte (ständig Höhen verzerrt) traten weiterhin auf.
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?


    Ich denke mal, dass ich entweder ein neues Notebook gleichen Typs bekommen kann oder aber mein Geld zurück, denn eine weitere Reparatur nehme ich nicht mehr in Kauf).


    So, nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Was kann ich da noch erwarten?
    Und was kann ich raushandeln? ;) :cool:
    Müssen die mir meinen kompletten Kaufpreis erstatten, wenn das Teil wirklich ständig nen Fehler aufgewiesen hat und man mir erzählt, ich kann sowas erst nach der dritten Reparatur fordern oder bekomm ich nur noch den Zeitwert?


    Danke,
    -rms-

  • hast du die schreiben mit dem vermerk noch? ich denke mal, dass du es bei einem verkäufer versuchen solltest. wenn der sich quer stellt, dann würde ich einen vorgesetzten verlangen und ihm die vermerke mal zeigen....


    bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass du anrecht auf ein neugerät hast. aber ich denke, dass hier einige, dir eine 100%-ige aussage geben werden können.


    viel glück und ruhig ein bisschen stunk machen und unangenehm werden, dann müsste es klappen, dass du entweder nen neuen laptop oder die kohle zurückbekommst.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Du hättest schon vorher ein neues Exemplar bekommen können, denn laut BGB kann der Käufer im Gewährleistungsfall wählen, ob er eine Reparatur oder ein magelfreies Neugerät haben möchte. In allen Fällen ist dabei aber der MM dein Ansprechpartner und nicht der NB-Hersteller.


    Du kannst jetzt auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten und bekommst den Betrag wieder, der auf deiner Rechnung steht.

  • Naja, Vermerke sind leider (*hirnbatsch*) nicht mehr alle vorhanden... nur noch der über das ausgetauschte, verkokelte Board.
    Müsste aber bei Gericom in der Datenbank drin sein!


    THX
    -rms-

  • ach so, was wichtig ist, bist du jedesmal zum media-markt gegangen und hast es über die laufen lassen oder hast es direkt zu gericom geschickt?

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  • Zitat

    Original geschrieben von mo12
    hast du die schreiben mit dem vermerk noch? ich denke mal, dass du es bei einem verkäufer versuchen solltest. wenn der sich quer stellt, dann würde ich einen vorgesetzten verlangen und ihm die vermerke mal zeigen....


    bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass du anrecht auf ein neugerät hast. aber ich denke, dass hier einige, dir eine 100%-ige aussage geben werden können.


    viel glück und ruhig ein bisschen stunk machen und unangenehm werden, dann müsste es klappen, dass du entweder nen neuen laptop oder die kohle zurückbekommst.


    Ein bißchen schwieriger ist das schon.


    So würde ich es machen:


    Mit dem Notebook, der Rechnung, der Originalverpackung und allen sonstigen relevante Einlieferungs- und Reparaturbelegen zum MM wackeln. Dort den Verkäufer ansprechen, dieser wird dich anwimmeln. Dann darauf bestehen einen Mitarbeiter mit entsprechender Kompetenz zum Gespräch zu bekommen und deutlich (aber freundlich) auf dein Recht pochen.


    Dein Recht: Da bereits mehrere Reparaturen durchgeführt worden sind, gehe ich davon aus, dass MM damit akzeptiert hat, dass dies ein nicht von dir verschuldeter Gerätefehler ist und du somit einen (gesetzlich notwendigen) Beweis deiner "Unschuld" nicht mehr beibringen mußt. Allerdings müsstest du (rechtlich gesehen) eine Abnutzung des Gerätes vom urspr. Kaufpreis abziehen. So dass eine Erstattung des urspr. Kaufpreises nach dieser Zeit nur auf dem Kulanzweg erfolgen dürfte.


    Ich würde einem MM-Kompetenzträger anbieten ein anderes NB aus ihrem Sortiment zu nehmen. Somit bekommst du ein neues und leistungsstärkeres NB und MM muss nicht den Schweinehund überwinden dir Geld auszuzahlen, was in deinem Fall wohl eher aussichtslos erscheint.


    Gruß,
    Martin

  • Habs zweimal hingebracht und einmal ham die mir die Nummer von Gericom gegeben, weil ich gemeint hab, es soll so schnell wie möglich gehen!
    Also eigentlich immer über MM!
    Edit: Würde sowieso eins aus deren Sortiment kaufen! Nur halt keins mehr von Gericom ;)


    -rms-

  • Zitat

    Original geschrieben von rms486
    Habs zweimal hingebracht und einmal ham die mir die Nummer von Gericom gegeben, weil ich gemeint hab, es soll so schnell wie möglich gehen!
    Also eigentlich immer über MM!
    Edit: Würde sowieso eins aus deren Sortiment kaufen! Nur halt keins mehr von Gericom ;)


    -rms-


    ne, dann ist okay, da es immer schwieriger ist, wenn man direkt beim hersteller war und dann erst zum händler geht. aber so ist schon okay.


    deine geschichte mit gericom kommt mir sehr bekannt vor:


    einem kumpel von mir haben sie die festplatte getauscht, obwohl gericom gesagt wurde, dass es wahrscheinlich das motherboard ist. es war auch das motherboard aufgrund gewisser symptome und die festplatte hatte es niemals sein können. dreimal ging das spielchen hin und her, bis sie es endlich mal geschafft hatten, das motherboard auszutauschen. leider, hat er das notebook bei lidl gekauft und somit stellt sich die rückgabe etwas schwieriger dar.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
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    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Du hättest schon vorher ein neues Exemplar bekommen können, denn laut BGB kann der Käufer im Gewährleistungsfall wählen, ob er eine Reparatur oder ein magelfreies Neugerät haben möchte.


    Das stimmt so nicht. Wählen kann der Händler, nicht der Kunde. Der Kunde hat nur Anspruch auf ein mangelfreies Gerät.....

  • DAS stimmt nun wiederum so nicht... ;)


    Vgl. § 437 BGB. Ich habe als Kunde bei Mängeln durchaus prinzipiell das Wahlrecht, Nacherfüllung zu verlangen, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Und bei der Nacherfüllung (§ 439) kann ich dann wiederum ebenfalls nach eigener Wahl ein neues Gerät oder Instandsetzung verlangen. Der Verkäufer kann sich dagegen nur dann zur Wehr setzen, wenn die vom Kunden gewählte Methode für ihn mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Was bei einem MediaMarkt zu bezweifeln ist...


    Das Problem hier ist aber ein anderes. Der Kaufvertrag stammt aus Oktober 2002. Die ersten 6 Monate sind längst vorbei, so dass der Käufer nunmehr in der Beweispflicht ist, dass der jetzt aufgetretene Fehler schon von beim Kauf des Gerätes vorhanden war.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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