ZitatOriginal geschrieben von Abakus
.... Psychisch kranke Menschen haben nunmal vor allem ein Problem: Ihre Krankheit zu erkennen. Nur wenn der Patient selber Einsicht hat, die Krankheit zu haben, ist er überhaupt therapierbar. Psychopathen neigen nunmal häufig dazu, sich selbst für völlig normal zu halten...
Hm. Zunächst mal: es kommt ganz auf die Störung an, ob die Betroffenen das selbst erkennen. Angstpatienten z.B. wissen ganz genau, dass mit ihnen was nicht stimmt. Ob sie dann aber auch gleich oder freiwillig in Therapie gehen steht nochmal auf einem anderen Blatt - das kommt u.a. auf den persönlichen Leidensdruck an. Vorteil bei den Angstpatienten ist (um mal beim Beispiel zu bleiben), dass sie niemand anderst schaden (oder Schaden zufügen), wenn sie sich von Brücken, Höhen jeglicher Art, Menschenmengen etc. fernhalten.
Bleibt die Frage, zu welcher Gruppe die 'Kinderschänder' gehören - sofern sie sich überhaupt in eine einzige Gruppe bringen lassen. Auch "Psychopathen" gibt es zwar in der Umgangssprache, aber nicht im ICD-10, Kap. F
Wo ich Dir weiter widerspreche ist der Punkt, dass selbst wenn diese Leute sich für normal halten und sich keiner Schuld bewusst sind, sie heutzutage in jeder Zeitung von Bild bis FAZ und in jedem Sender von RTL2 bis arte zu hören bekommen, dass das was sie da machen "nicht in Ordnung" und auch strafbar ist. Soweit ich weiß, kommt ein Großteil der Täter aus dem familiären Umfeld und geht auch meist einer stinknormalen Arbeit nach - sorry, denen kaufe ich ihre "Nicht-Verantwortung" schlichtweg nicht ab - ja, ich spreche sie ihnen sogar ab. Auch den Ersttätern. Wobei ich das in sofern einschränke, dass ich mit Dir übereinstimme, dass die Störung beim Strafmaß mit berücksichtigt werden kann - wobei der Umfang immer vom Einzelfall abhängt.
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Kein Mensch hat die Urteilsbegründung gelesen und sich damit ein wirkliches Bild machen können, aber es wird wild theoretisiert und spekuliert.
Nun, was den konkreten berichteten Fall angeht ist das sicherlich richtig. Ob hier die 3 Jahre jetzt angemessen sind oder nicht können wir natürlich nicht sagen (aber eine Meinung zu haben :D). Deshalb habe ich zu dem Strafmaß in dem Fall oder auch allgemein eine Aussage bewusst vermieden - dazu bin ich zu sehr Pragmatiker als würde ich da jetzt alle über einen Kamm scheeren wollen.
Was aber auch ich höchst seltsam finde sind die verschiedenen Strafmaße für verschiedene Taten. Werner Koczwara hat das im Kabarett mal umgedreht betrachtet: Was bekomme ich für welches Strafmaß? Für den Preis von 1 Jahr ohne Bewährung kann ich mir aussuchen xyz, für 3 Jahre o.B. abc usw. Da kann man teilweise nur den Kopf schütteln wenn man das vergleicht.
Allgemein gesehen halte auch ich es je nachdem was an Mißbrauch vorgefallen ist (um mal zum Thema zurück zu kommen) für fragwürdig, die Verurteilten wieder in ihre Umgebung zurück zu lassen. Auch so Auflagen wie "er hat sich von dem Kind fern zu halten" sind Käse - wie soll das bei Nachbarn denn im Alltag funktionieren? Sie fährt mit dem Rad vor den Häusern auf und ab, und er wird grad von der Frau verdonnert den Müll vor die Tür zu bringen. Tja: und nun? Auch hier haben wir teilweise wieder mehr Täterschutz als Opferschutz (was auch oft vom Weißen Ring bemängelt wird).