ZitatOriginal geschrieben von Abakus
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Und in diesem (Erst-)Fall stimmen wir dann nicht überein, denn dann ist der Patient meiner Meinung nach schuld-los (da ohne Vorsatz, Fahrlässigkeit o.ä.), auch wenn sein Verhalten nicht zu ent-schuld-igen ist...
Ne, da stimmen wir in der Tat nicht überein.
So herum wird meiner Ansicht nach nämlich aus dem Täter ein Opfer - und das halte ich für eine Verdrehung der Tatsachen. Selbst wenn ich als Mann die "Krankheit" habe auf Kinder "scharf" zu sein (um es mal salopp zu formulieren), bedarf es nicht erst eines Richters, um mir a) zu erklären, dass dieses Verhalten in die Tat umgesetzt gesetzlich verboten ist und b) ich mal eine Therapie aufsuchen soll. Inzwischen ist überall nachzulesen, dass der sexuelle Missbrauch an Kindern strafbar ist und z.T. jahrelange psychische Schäden an den Opfern zur Folge hat. So leicht entlasse ich da niemand aus seiner persönlichen Verantwortung, Krankheit oder Störung hin oder her Das mündet mir zu leicht in ein "oooch, der arme Kerl ist doch halt nu mal gestört, wusste das nicht und konnte schon gar nix für sein Verhalten - jetzt schicken wir ihn erstmal in Therapie".
Es ist zwar richtig, dass es Störungsbilder gibt wie z.B. Psychosen, wo Patienten von ihrer Mündigkeit "befreit" sind. Ich gehe aber mal davon aus - ohne mich jetzt näher mit den Tätern von sexuellem Kindesmissbrauch auseinandergesetzt zu haben - dass die überwiegnde Mehrzahl im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten ist. Sie mögen zwar ihre Tat(en) verharmlosen und als "nichts schlimmes" ansehen - aber dass es die Verbote und entsprechende Gesetze gibt wird ihnen nicht entgangen sein, genauso wenig, dass sie - sofern sie überhaupt mal vor Gericht landen - in eine Therapie geschickt werden, wo sie sich näher mit ihrem Verhalten auseinander setzten "dürfen".
Und genau in diesem Punkt spreche ich ihnen ihre Schuld-los-igkeit ab. Es mögen von mir als alles "arme Schweine sein, die nicht anders können bevor sie therapiert werden" - aber das entbindet sie nicht 100% von ihrer Verantwortung für ihr Handeln. Man kann das auch gerne bei der Verhandlung des Strafmaßes berücksichtigen (ich bin auch kein Anhänger der "lebenslang wegsperren und Schwanz ab"-Fraktion ;)) - aber der Täter bleibt für mich immer noch Täter. Die Umstilisierung durch "Psychogelaber" zum Opfer geht mir jedenfalls gewaltig gegen den Strich.