Wie können solche Richtersprüche zustande kommen?

  • durch zufall bin ich auf diesen artikel gestossen und konnte nicht fassen, was ich da lesen musste........



    ich verstehe es nicht, beim besten willen nicht! wer steuern hinterzieht, muss mit härteren strafen rechnen.


    ich muss es jetzt zum dritten mal schreiben, aber im kino sollte die werbung laufen....


    "....raubkopierer bekommen bis zu 5 jahren haft, aber vergewaltiger und kinderschänder maximal 3 jahre, wenn überhaupt...."

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Das ist echt eine Frechheit. Solche Leute gehören lebenslang in den Knast und ihn der **** Scheibchenweise abgeschnitten.


    Sorry. :mad:

  • Und er muss ja eine Therapie machen... weil ja das einen Wert hat. :flop:


    Wäre interessant, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn die Nachbarstochter die Tochter des Richters gewesen wäre!!


    Am besten den Richter für dieses Urteil suspendieren und Widerspruch durch die Staatsanwaltschaft, wenn das möglich ist.
    was wohl die Eltern der Nachbarstochter zu diesem Urteil sagen?! Und noch sind sie ja Nachbarn....

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Ein Richter hat - Gott sei Dank - nicht nach der öffentlichen Meinung zu entscheiden, sondern nach Gesetz. Und er hat alle Fakten (i.d.R. mehrere Ordner voll) zu berücksichtigen.


    Wir kennen den Fall auf diesen kurzen Artikel gestutzt, und empfinden deshalb das Urteil als zu milde. Auch mir kommt es - dem Artikel nach - zu milde vor. Aber oft wird geschrieben, um eine bestimmte Wirkung zu erzeugen. Da läßt man manch einen Punkt, der das ganze in ein anderes Licht rücken könnte, einfach weg.


    Es gibt verschiedene Abstufungen von Mißbrauch, und Verhaltensweisen wie Einsicht, Geständnis o.ä. wirken nunmal strafmildernd. Eine Therapie macht bei psychischen Störungen oft auch weitaus mehr Sinn als jemanden jahrelang ohne Therapie wegzusperren, um nach Haftende auf den nächsten Mißbrauchsfall zu warten.


    Dass Delikte wie Geldfälschen härter geahndet werden als Körperverletzungen, mag sein. Hier ist aber der Gesetzgeber (!) gefragt und nicht der Richter. Dieser wendet die vorhandenen Gesetze nur an. Nach jedem Fall von Mißbrauch, insbesondere Kindstötung, schreien Politiker nach härteren Strafen für Täter, meckern bei Wahlen in Volkes Tenor über angeblich zu milde Urteile, bekommen es aber offenbar nicht auf die Reihe, das StGB in diesen Fällen einfach zu ändern und härtere Mindeststrafen anzusetzen. Dies fällt in deren Arbeitsbereich und nicht in den des Richters.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wir kennen den Fall auf diesen kurzen Artikel gestutzt, und empfinden deshalb das Urteil als zu milde. Auch mir kommt es - dem Artikel nach - zu milde vor. Aber oft wird geschrieben, um eine bestimmte Wirkung zu erzeugen.


    Ich gaube, das ist der springende Punkt. Ich hab mal mit einem Jurastudenten über dieses Thema gesprochen. Der meinte, dass eben nur solche Fälle mehr oder weniger groß in den Medien rauskommen. Wenn man den Typen zu acht Jahren Knast verdonnert hätte, hätte das niemand zur Kenntnis genommen bzw. wäre wohlwollend zur Kenntnis genommen worden.


    Trotzdem muss man sich immer wieder wundern, wie hart den Staat bescheißen geahndet wird. IIRC hat Vater Graf jeden Deutschen rechnerisch um 50 Pfennig beschissen und musste dafür in den (Nobel-)Knast. Und obiger Fall gibt nur Bewährung?!?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    "....raubkopierer bekommen bis zu 5 jahren haft, aber vergewaltiger und kinderschänder maximal 3 jahre, wenn überhaupt...."


    Aufgrund der Tatsache, dass eine Therapie angeordnet ist (und auch aus gesunden Menschenverstand heraus), kann man schließen, dass dieser Mensch krank ist. Natürlich hat er (den Mädchen) erheblichen Schaden zugefügt, doch dies hat er nicht mit Absicht, sondern aus einer Krankeheit, Verhaltensstörung -oder wie auch immer man es nennen möchte- heraus getan. Der Täter bekommt die Chance einer Therapie. Sollte diese nicht fruchten oder möglich sein, kommt er in eine Sicherheitsverwahrung.


    Der Raubkopierer hingegen hat vorsätzlich (der Industrie) Schaden zugefügt.


    Ich finde es durchaus gerechtfertigt, dass Gesetze bzw. Gerichte den Vorsatz bzw. die Absicht eines Menschens bestrafen. Man kann nicht die Krankheit oder Verhaltensstörung bestrafen. Auf der anderen Seite muss man natürlich für die Sicherheit der Bevölkerung (in diesem Fall der Kinder vor diesem Mann) sorgen. Das ist durch den Beschluss des Übernachtungsverbots und der Anordnung Therapie geschehen bzw. erstmal versucht. Wenn eine Therapie nicht anschlägt, kann man den Mann immer noch in eine geschlossene Anstalt einweisen. Und wenn er sich nicht an den Gerichtsbeschluss des Nicht-Übernachtens oder Therapie (letzeres wird nicht gehen, da er sonst eben auf der Geschlossenen landet) hält, kann man ihm Vorsatz nachweisen und dann entsprechend bestrafen.


    Jeder Mensch, erst recht jeder psychisch kranke Mensch, hat eine zweite Chance verdient. Alle anderen Forderungen nach Vergeltung sind genauso triebhaft wie die Tat dieses Menschen.


    PS: "Sexuell vergangen" ist übrigens ein weit gefasster Begriff. Der Mann muss keinesfalls die Nachbarstochter 45 mal vergewaltigt haben, es wäre durchaus möglich, dass er sie z.B. nur an vergleichsweise harmlosen Stellen (z.B. Haare) berührt hat, dabei eine offensichtliche Erektion bekam, sich verabschiedete und dann allein Spaß im Schlafzimmer hatte. Das wäre sicherlich die harmloseste Variante, aber die Wahrheit liegt wahrscheinlich -wie immer- irgendwo dazwischen...

  • Auch wenn man mich für dieses Posting vierteilen wird: So einer gehört entfernt. Endgültig. Restlos.


    Das Problem daran ist, dass sich der pädophile Trieb so gut wie überhaupt nicht von dem eines Hetero- oder Homosexuellen unterscheidet. Deswegen ist eine Therapie auch so chancenlos. Das ist das gleiche, wie wenn man mir den Trieb Frauen hinterherzurennen abtherapieren wollte.


    Sorry, aber Leute mit solchen Trieben gehört IMHO die möglichkeit genommen, so eine Tat ein zweites mal zu begehen. Und zwar 100%ig!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Tja, unter diesen Umständen gehört vor allem der erste Satz unseres Grundgesetzes entfernt... :rolleyes:

  • Es gab 1 Jahr und 9 Monate für Nachbarstochter sowie 1 Jahr und 6 Monate für das eigene Kind. Insgesamt mit 3 Jahren und 3 Monaten gar kein so mildes Urteil, aber wer macht sich schon die Mühe, das zu recherchieren. Vergreift er sich nochmal irgendwie, sitzt er die Zeit ein.


    Das Strafmaß geht von 3 Monaten bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bewährung ist in minder schweren erstmaligen Fällen und bei entsprechendem Verhalten des Angeklagten absolut üblich.


    Ein Artikel mit Wortlaut "3 Jahre und 3 Monate auf Bewährung" hätte aber gewiß nicht diesen Effekt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Auch wenn man mich für dieses Posting vierteilen wird: So einer gehört entfernt. Endgültig. Restlos.


    Werde dich nicht gerade vierteilen, aber das geht dann (Gott sei dank) doch zu weit...!
    Noch ne kleine Anmerkung nebenbei:
    Ich weiß zwar nicht ob das Gerücht stimmt, aber wenn ein Kinderschänder in den Knast wandert, dann hat er dort sicher nichts zu lachen...!
    So denn
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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