ZitatNoe, das musst Du schon selber raus bekommen ...
War auch nur als Scherz gemeint; ich hab kein Interesse.
MFG René
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ZitatNoe, das musst Du schon selber raus bekommen ...
War auch nur als Scherz gemeint; ich hab kein Interesse.
MFG René
ZitatOriginal geschrieben von rb68
Dann sag uns doch mal hier, wie das geht und dann schauen wir mal, was die TT-Chefetage dazu sagt.
MFG René
:confused:
"Bring einen um und wir werden sehen, was die Polizei dazu sagt?!"
Was hier irgendwer irgendwo außerhalb von TT macht, ist nicht unsere Sache.
ZitatAnsonsten greift hier auch das Rückgaberecht bei einem Onlinegeschäft wenn das Handy nicht den Erwartungen entspricht bzw. saheke kann sich die Ware auch nachbessern lassen.
Meines Wissens versucht er ja sein Nachbesserungsrecht durchzusetzen aber fonez.de meldet sich nicht/ist nicht zu erreichen.
Irgendwie muß es ja weitergehen wenn sich jemand auf berechtigte Reklamation nicht meldet und da er sich in den Kopf gesetzt hat "Strafanzeige" sei der richtige weg soll er das probieren.
Wegen 50,-€ nen teuren Anwalt einzuschalten macht ja auch nicht wirklich Spaß.
ZitatOriginal geschrieben von polli
.......da er sich in den Kopf gesetzt hat "Strafanzeige" sei der richtige weg soll er das probieren.
Man wird in bei der Polizei aber wieder nach Hause schicken. Die Polizei und der Staatsanwalt sind nicht fuer zivilrechtliche Sachen zustaendig.
@JP
Sorry, aber [list=a] [*]der Verweis auf die "Chefetage" war nur als Scherz zu verstehen
[*]ging (geht) es mir nur darum zu verdeutlichen, dass es nicht dadurch "legal" oder "nicht strafbar" wird, nur weil es "... sowieso jeder macht ..."
[/list=a] Insgesamt ist dies auch nur meine persönliche ("nicht juristisch begründete") Meinung.
MFG René
P.S. Sollte man nicht irgendwie die Threads zusammenführen: siehe Link
Also Leute...
...es ist völlig egal was hier einer als Betrug, illegal oder sonst was findet.
Fakt ist:
Strafrechtlich bewegen wir uns hier einzig und allein im UWG und zwar § 17 UWG sowie im Markenrecht, § 14 Markengesetz i.V.m. § 143 Markengesetz
UWG:
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist jedoch, dass überhaupt ein Geheimnis (noch) vorliegt.
Zitat aus: Jacobs, Lindacher, Großkommentar zum UWG, § 17, Rn. 19
"Hat die pflichwidrige Offenbarung jedoch dazu geführt, daß das Geheimnis bereits allgemein bekannt geworden ist, so ist der Geheimnischarakter verloren gegangen."
Fraglich ist also nur noch, ob der Algorithmus zum Berechnen der Nokia Entsperrcodes (und dieser ist für alle Geräte ausser 6630 / 6680 verfügbar) allgemein bekannt ist. Ich denke, dass man dass bejahen kann. Er lässt sich ohne Probleme im Internet finden.
Markenrechtlich kann nur derjenige belangt werden, der eine markenrechtlich untersagte Handlung im geschäftlichen Verkehr vornimmt - hier also fonez.de
Die Staatsanwaltschaft wird jedoch ein öffentliches Interesse ohne eine Strafantrag seitens Nokia weher nicht bejahen.
Das PRIVATE entsperren von Nokia Mobiltelefonen ist daher nicht strafbar und auch zivilrechtlich nicht illegal - es sei denn man hätte sich dazu in einem Vertrag hierzu verpflichtet.
ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Ansonsten greift hier auch das Rückgaberecht bei einem Onlinegeschäft wenn das Handy nicht den Erwartungen entspricht bzw. saheke kann sich die Ware auch nachbessern lassen.
Hm, was für ein Rückgaberecht ?
Siehe meinen Post etwas weiter oben................
Cheers TimeBomb
Noch mal kurz zum Thema Entsperren:
Schaut Euch doch bitte einmal die Homepage des neuen OEsterreichischen Mobilfunkbetreibers yesss (100% Tochter von ONE!) genauer an!
http://www.yesss.at
Bin mal gespannt wie das dort gesetzlich gut geht!
Viel Spass
Nokiaschrotter
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von nokiaschrotter
Noch mal kurz zum Thema Entsperren:
Schaut Euch doch bitte einmal die Homepage des neuen OEsterreichischen Mobilfunkbetreibers yesss (100% Tochter von ONE!) genauer an!
http://www.yesss.at
Bin mal gespannt wie das dort gesetzlich gut geht!
Viel Spass
Nokiaschrotter
Krasse Seite zum Thema entsperren
Also im Rahmen anderer Recherche, meine in Juris, hatte ich mal zufällig ein Urteil gefunden, wo Händler gewerbsmäßig Prepaid-Pakete entsperrt hatten, um die Telefone separat zu verkaufen.
Die wurden wegen Betrug zu am Netzbetreiber zu wenn ich mich recht entsinne Bewährungsstrafen verurteilt.
Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mal schauen, ob ich es nochmal finde. Eigentlich ist es mir auch egal Nur so sicher weie so mancher hier, wäre ich nicht.
Edit: war offensichtlich das Urteil vom AG Amberg, auf das auch in diesem sehr interessanten juristischen Aufsatz Bezug genommen wird:
http://www.jurawelt.com/download/aufsaetze/simlock.pdf
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