fonez.de

  • voicestream


    Zitat

    Noe, das musst Du schon selber raus bekommen ...

    War auch nur als Scherz gemeint; ich hab kein Interesse.


    MFG René

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Zitat

    Original geschrieben von rb68
    Dann sag uns doch mal hier, wie das geht und dann schauen wir mal, was die TT-Chefetage dazu sagt.


    MFG René


    :confused:


    "Bring einen um und wir werden sehen, was die Polizei dazu sagt?!"


    ;)


    Was hier irgendwer irgendwo außerhalb von TT macht, ist nicht unsere Sache.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Ansonsten greift hier auch das Rückgaberecht bei einem Onlinegeschäft wenn das Handy nicht den Erwartungen entspricht bzw. saheke kann sich die Ware auch nachbessern lassen.


    Meines Wissens versucht er ja sein Nachbesserungsrecht durchzusetzen aber fonez.de meldet sich nicht/ist nicht zu erreichen.
    Irgendwie muß es ja weitergehen wenn sich jemand auf berechtigte Reklamation nicht meldet und da er sich in den Kopf gesetzt hat "Strafanzeige" sei der richtige weg soll er das probieren.
    Wegen 50,-€ nen teuren Anwalt einzuschalten macht ja auch nicht wirklich Spaß.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    .......da er sich in den Kopf gesetzt hat "Strafanzeige" sei der richtige weg soll er das probieren.


    Man wird in bei der Polizei aber wieder nach Hause schicken. Die Polizei und der Staatsanwalt sind nicht fuer zivilrechtliche Sachen zustaendig. ;)

  • @JP


    Sorry, aber [list=a] [*]der Verweis auf die "Chefetage" war nur als Scherz zu verstehen
    [*]ging (geht) es mir nur darum zu verdeutlichen, dass es nicht dadurch "legal" oder "nicht strafbar" wird, nur weil es "... sowieso jeder macht ..."
    [/list=a] Insgesamt ist dies auch nur meine persönliche ("nicht juristisch begründete") Meinung.


    MFG René


    P.S. Sollte man nicht irgendwie die Threads zusammenführen: siehe Link

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Also Leute...


    ...es ist völlig egal was hier einer als Betrug, illegal oder sonst was findet.



    Fakt ist:


    Strafrechtlich bewegen wir uns hier einzig und allein im UWG und zwar § 17 UWG sowie im Markenrecht, § 14 Markengesetz i.V.m. § 143 Markengesetz


    UWG:


    Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist jedoch, dass überhaupt ein Geheimnis (noch) vorliegt.


    Zitat aus: Jacobs, Lindacher, Großkommentar zum UWG, § 17, Rn. 19


    "Hat die pflichwidrige Offenbarung jedoch dazu geführt, daß das Geheimnis bereits allgemein bekannt geworden ist, so ist der Geheimnischarakter verloren gegangen."


    Fraglich ist also nur noch, ob der Algorithmus zum Berechnen der Nokia Entsperrcodes (und dieser ist für alle Geräte ausser 6630 / 6680 verfügbar) allgemein bekannt ist. Ich denke, dass man dass bejahen kann. Er lässt sich ohne Probleme im Internet finden.


    Markenrechtlich kann nur derjenige belangt werden, der eine markenrechtlich untersagte Handlung im geschäftlichen Verkehr vornimmt - hier also fonez.de


    Die Staatsanwaltschaft wird jedoch ein öffentliches Interesse ohne eine Strafantrag seitens Nokia weher nicht bejahen.


    Das PRIVATE entsperren von Nokia Mobiltelefonen ist daher nicht strafbar und auch zivilrechtlich nicht illegal - es sei denn man hätte sich dazu in einem Vertrag hierzu verpflichtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13


    Ansonsten greift hier auch das Rückgaberecht bei einem Onlinegeschäft wenn das Handy nicht den Erwartungen entspricht bzw. saheke kann sich die Ware auch nachbessern lassen.


    Hm, was für ein Rückgaberecht ?
    Siehe meinen Post etwas weiter oben................


    Cheers TimeBomb

  • Noch mal kurz zum Thema Entsperren:


    Schaut Euch doch bitte einmal die Homepage des neuen OEsterreichischen Mobilfunkbetreibers yesss (100% Tochter von ONE!) genauer an!
    http://www.yesss.at
    :D:D:D


    Bin mal gespannt wie das dort gesetzlich gut geht!


    Viel Spass


    Nokiaschrotter

    Der mit dem Ericsson tanzt!


    Erst suchen --> dann denken --> dann einen neuen Thread eroeffnen!


  • Krasse Seite zum Thema entsperren :rolleyes:

    Dennis Thomsen

  • Also im Rahmen anderer Recherche, meine in Juris, hatte ich mal zufällig ein Urteil gefunden, wo Händler gewerbsmäßig Prepaid-Pakete entsperrt hatten, um die Telefone separat zu verkaufen.
    Die wurden wegen Betrug zu am Netzbetreiber zu wenn ich mich recht entsinne Bewährungsstrafen verurteilt.


    Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mal schauen, ob ich es nochmal finde. Eigentlich ist es mir auch egal :D Nur so sicher weie so mancher hier, wäre ich nicht.


    Edit: war offensichtlich das Urteil vom AG Amberg, auf das auch in diesem sehr interessanten juristischen Aufsatz Bezug genommen wird:
    http://www.jurawelt.com/download/aufsaetze/simlock.pdf

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