Kann der Chef Spesen einfach abschaffen?

  • Hallo,


    unser Chef möchte die Spesen in Höhe von 6 Euro am Tag (wenn man mindestens 8 Stunden unterwegs ist) einfach streichen. Das betrifft nur unsere Aussendienstmitarbeiter. Aber kann er das so einfach oder ist er gesetzlich dazu verpflichtet? Weiss evtl. jemand wo ich sowas nachlesen kann?


    Gruss, Meechen

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Hier greift IMHO das nach der gesetzlichen günstigen Regelung nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundesreisekostengesetz.


    Da solltest Du mal nachsehen.


    Gegebenenfalls muss er dann einem Betriebsvereinbarung mit dem Personalrat abschließen. Meines erachtens sind die gesetzlich geregelten Spesensätze aber bindend.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hi!


    Wenn Du es andersweitig nicht vergütet bekommst (über irgndwelche Zusatzvereinbarungen oder Klauseln im Arbeitsvertrag) hast Du einen Anspruch auf den gesetzlichen Verpflegungsmehraufwand (VMA) in Höhe von 6.-- € Steuerfrei bei Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 8 und weniger als 14 Stunden, und 12.--€ Steuerfrei bei mehr als 14 und weniger 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung.


    Nachzulesen z.B. im Hauffe Personal-Lexikon oder im Rehm-Personallexikon.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Hallo,


    ich danke Euch beiden, Ihr habt mir sehr geholfen.


    Greetz, Meechen

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Du weißt aber wenn Du Dich allzusehr dagegen auflehnst wackelt demnächst mit Sicherheit bei nächster Gelegenheit Dein Stuhl ?

  • Hi,


    es geht ja nicht um mich, sondern um unsere Aussendienstler. Wir haben in den letzten Jahren auf so vieles verzichtet, gekürzt und gekürzt wurde, wo es nur geht. Nun will er daran auch noch sparen. Nun suche ich nach Argumenten und evtl. geschriebene Unterlagen die unsere AD's ihm vorlegen können. Evtl. überlegt er es sich ja noch mal...


    Gruss, Meechen

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Da sollte sich der betreffende Außendienstler IMHO selber mit dem Chef einigen. In Ordnung ist das nicht, gesetzlich eh geregelt, allerdings würde ich in dieser schwierigen Zeit meinen eigenen Stuhl dafür nicht gefähren. Außer Du sitzt im Betriebsrat...

  • ich sitze im Betriebsrat... :D gut erkannt. Aber trotzdem möchte das der Aussendienst selber regeln. Es betrifft nämlich auch unseren Vertriebsleiter, und der möchte das selber in die Hand nehmen. Er hat mich nur angesprochen damit er was in der Hand hat...
    Aber grundsätzlich hast Du vollkommen Recht, man sollte so wenig wie möglich seinen Arbeitsplatz gefährden, zumindest in der heutigen Zeit.
    Naja, und die Gewerkschaft hat auch so einige Ansichten mit denen ich nicht übereinstimme, obwohl ich im BR bin...

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Ich bin sogar Mitglied bei verdi, trotzdem muß ich nicht alles gut finden. Es geht mir um die Vertretung der Arbeitnehmerschaft, die Arbeitgeber haben schließlich auch Ihren "Verband". :D

  • Ich weiss nicht, ob das tröstet, aber:


    Entstandene Aufwendungen, welche der Arbeitgeber (zu Recht oder Unrecht) nicht erstattet, sind auf alle Fälle bis zu dem Betrag von der Steuer absetzbar, welchen ein vergleichbarer Bundesbeamter hätte erstattet bekommen.
    Uff !


    Auf deutsch:
    Wenn der Chef nix gibt, dann kann man die 6 TEuro von der Steuer absetzen.
    Das ist dann - in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz - zwar weniger, aber
    besser als garnix ;)

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