Nokia Fälschungen - Beispiele, Fakten und Tipps!

  • Dann frag ich mich aber, warum du den VK nicht einfach gefragt hast,
    was er mit 256mb mein. ;)


    Fragen kostet doch nix, tut auch nich weh :D

    enjoy the little things ....

  • ja weil ich die auktion zufällig gesehen hatte und hatte da 2 std zeit zu bieten
    und 2std vor der auktion antworten sehr sehr sehr wenige .
    hab eben festgestellt das der verkäufer ein türke ist :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Pars
    ...
    hab eben festgestellt das der verkäufer ein ... ist :(


    ich denke, du wirst auch von anderen nationalitäten genau so besch...en werden können, also am besten bei aller wut sachlich bleiben, auch bei den herren in grün.
    wenn der seller den markennamen verwendet, sollte es schon ein orig. sein. den herren in grün würd ich mal nach seiner zitierfähigkeit in nem prozeß o.ä. fragen ;)


    im ernst, da war die gier (verbunden mit der kurzfristigkeit) wohl etwas groß, jetzt bleibt dir nur noch anzeige (die dir das geld aber nicht wiederbringt), schreiben an den seller, daß er mangelhaft geliefert hat und du nacherfüllung erwartest, oder rückabwicklen willst & die meldung bei ebay.
    das druckmittel der neg. bewertung hast du schon ausgespielt, fällt also flach. die anzeige würde ich erstmal androhen, damit du das als druckmittel hast.


    realistisch betrachtet wirst du es eher als lehrgeld abschreiben müßen. evtl. mit (viel) verlust selber bei ebay wieder abstoßen (aber mit ehrlicher beschreibung ;) )

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Wann hast du es denn überhaupt ertsteigert?Bei den Bewertungen hätte ich da eh nix gekauft?
    Hast du per Paypal bezahlt,dann würde ich den Fall denen erstmal melden,vielleicht kriegste das Geld ja zurück?

    Wer das hier liest hat Puschen an!

  • @ lart


    hab es kurz vor ostern gekauft und seid ostern meldet er sich garnicht
    war hab ich vor 1 woche erst bekommen also er hat die ware sehr spät losgeschickt.
    hab ihm öfter mit einer anzeige gedroht er schreibt mir einfach nicht zurück ! :mad:


    ich will ihn anzeigen weil es meiner meinung nach "verarschung" ist .
    was meint ihr soll ich denn anzeigen ??


    bratschlauch die negativen bewertungen hat er erst vor 1-2 wochen bekommen eine negative hat er von mir schon bekommen , er hatte 100% als ich es bei ihm gekauft habe .


    was kann mir denn im schlimmsten falle passieren wenn ich ihn anzeige
    und ich unrecht habe ? iich denk das ich recht habe wie sieht ihr es ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Pars
    war eben bei der polizei ( er hatte zwar 0 ahnung vom handys )
    aber er meinte das er nicht verpflichtet ist reinzuschreiben das es ein original ist


    Namen geben lassen und bei dessen disziplinarischem Vorgesetzten beschweren!


    Soviel Ahnungslosigkeit muss bestraft werden, ganz im ernst!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von Pars
    was meint ihr soll ich denn anzeigen ??


    Tja, was willst Du mit der Anzeige bewerten. Die Anziege führt dazu, dass ein möglicherweise strafbares Verhalten des VK von der polizei aufgenommen und durch die Staatsanwaltschaft geprüft wird. Der VK wird z.B. einen Befragungsbogen von der Polizei bekommen oder einen Termin zur Stellungnahme, zu dem er nicht erscheinen muss. Dann wird das mit größerer Wahrscheinlichkeit eingestellt. Wenn der Betrug mit vorsätzlichem Angebot einer Fälschung als Original nicht allzu offen auf der Hand liegt, durch z.B. weitere Fälle.


    Du selbst hast davon nichts.


    Du hast allerdings Zivilrechtliche Ansprüche an den Verkäufer. Da wäre z.B. die mögliche Anfechtung des Kaufvertrags, weil es eine Fälschung ist, mit anschließender Rückabwicklung. Du bekommst das Geld - der VK das Handy zurück. Ob Du das allerdings durchsetzen kannst, Du Dein Geld also wirklich bekommst, ist fraglich.


    Es gibt Richter die der Auffassung sind, dass bei einem ähnlichen Angebot, bei dem der Kaufpreis nur 15% der Herstellerpreisempfehlung beträgt, der Käufer wissen musste, dass kein Original zu erwarten ist.


  • punkt 1
    hab ich das richtig verstanden das ich durch eine anzeige diese kaufabwicklung nicht rückgängig machen kann ? und nicht an mein geld ran komme ? also besteht die gefahr das die anzeige auf mich dann zurück kommt mit den kosten etc ? :confused:


    punkt 2
    wie kann ich denn meine zivielrechtliche ansprüche "kriegen" ?


    punkt 3
    bei ebay kriegt man aber ab und zu wirklich schnäppchen ...



    was soll ich denn nun machen :(

  • ganz im ernst: wie wär's mit ner erstberatung beim anwalt...
    in einem forum kann & darf keine juristische beratung stattfinden, daher wirst du hier außer verschiedenen unverbindlichen tips nix bekommen (können)


    eine anzeige kostet kein geld! sie dient nur dazu strafbare handlungen zu verfolgen & zu ahnden.


    deine zivilrechtlichen ansprüche kannst du nur über mahnung, mahnbescheid, vollstreckungsbescheid, gerichtsvollzieher durchsetzen. das kostet geld.
    ob du dann was bekommst, hängt davon ab, ob der typ geld hat. hat er keines, bekommst du logischerweise auch nix, hast aber die kosten. dazu sagt man dann "schlechtem geld gutes hinterherwerfen" (schlecht=das was schon weg ist; gut= das was du an kosten neu ausgibst).


    schnäppchen schon, aber das war zu billig!
    daher die tollen sprüche: "wer billig kauft, kauft zweimal" oder "gier frißt hirn".


    ist nicht bös gemeint, aber glaubst du nicht, bei nem echten gerät, daß sonst für das 2,5-3 fache weg geht hätte der verkäufer dafür gesorgt, daß der preis erreicht wird?
    beim nächsten mal vorher informieren. das mit dem nicht passenden speicher hab ich (afair auch hier) bereits mehrfach gelesen.



    PS: und mittlerweile ist das wohl eher ein thema für den ebay-probleme-thread!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Die Anzeige bei eBay sah auch nicht wirklich vertrauenserweckend aus... Aufgrund der ganzen negativen Punkte (niedriger Preis, ominöse 256 Card, usw.) gepaart mit der allgemein schlechten Aufmachung der Anzeige und den unterirdischen Fotos hätte man das Teil eigentlich links liegen lassen müssen... Aber egal, das hilft jetzt auch niemandem weiter.


    Ich würde mir schon überlegen denjenigen anzuzeigen, auch wenn es einem selbst für den Moment nix bringt. Solche Leute treiben ihr Unwesen z.T. auch weil ihnen eben nix passiert. Wenn alle denken "davon hab ich ja nix" mag das zunächst stimmen. Es kann demjenigen aber auch nicht das Handwerk gelegt werden. Wenn gegen diese Person die vierte und fünfte Anzeige in gleicher Sache eingeht, wird der Staatsanwalt sich evtl. überlegen doch etwas zu machen, könnt ich mir jedenfalls vorstellen...

    Honor 8

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