Nokia Fälschungen - Beispiele, Fakten und Tipps!

  • @ Thorsten


    Moin Moin


    für mich ein durchaus seriöses Angebot.
    Bewertungen sind soweit auch ok. Er hat ja auch schon einige Geräte verkauft!
    Also, von daher würde ich zuschlagen.



    MfG engler13

    Rhabarberkompott schmeckt noch besser, wenn man statt Rhabarber Erdbeeren nimmt.

  • Ich würde nur abklären, wer die Gewähleistung übernimmt, Nokia ist es in keinem Fall... Und eine Garantie gibt es auch noch !


    Das Gerät mag okay sein, aber das wirkt nicht seriös..

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von Candid
    Die 12 monatige Garantie gibt der Verkäufer, so steht es unten in der Auktion. Am besten die Auktion ausdrucken/speichern und eventuell nochmal zusätzlich nachfragen. Sollte IMO aber unnötig sein, wenn man die Auktion ausgedruckt/gespeichert hat.


    Okay, aber was ist mit der viel interessanteren Gewährleistung von 12 Monaten ???

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann ist die Gewährleistung von 2 Jahren immer durch den Verkäufer zu leisten, egal ob im Hintergrund der Gerätehersteller letztendlich steht oder nicht. Praktisch gilt diese aber nur 6 Monate, da dann die Beweislastumkehr eine Gewährleistung quasi aushebelt.

  • gewährleistung über 2 jahre kriegst du aber nur auf neuware.
    Ansonsten gilt 12 monate gewährleistung
    da ich annehme dass er das gerät nich als neuware verkauft ("ware wie neu") ist die 12 monatige gesetzliche gewährleistung bindend, jede weiter "garantieerklärung" die er abgibt ist zusätzlich zu seiner gesetzlichen pflicht.
    Wird allerdings gern mal gemacht um die gesetzliche pflicht zu umgehen, ist aber nicht möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Okay, aber was ist mit der viel interessanteren Gewährleistung von 12 Monaten ???


    Gewährleistung ist eh fürn A****,Garantie ist wichtig,und die gibt der Verkäufer ja.

    Wer das hier liest hat Puschen an!

  • moep83
    Ist es nicht so, dass sich die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verkürzen lässt, dies dann aber explizit angegeben sein muss?
    Ist das nicht der Fall, dann beträgt sie meineswissens auch bei Gebrauchtwaren 24 Monate. Aber er hat sowohl für Gewährleistung als auch Garantie 12 Monate angegeben, das hatte ich erst übersehen. Faktisch hat man aber wegen der Beweislastumkehr nur 6 Monate Gewährleistung.


    bratschlauch
    Du verwechselst anscheinend Gewährleistung und Garantie:


    Gewährleistung...


    Garantie...


  • Nein !!! Die Gewährleistung lässt sich nicht verkürzen, auch wenn viele Händler, besonders bei Autos, gern mal ohne "Garantie" verkaufen. Das kann dem Kunden egal sein, der Händler muss 12 Monate Gewährleistung geben, selbst wenn Du unterschreibst, dass Du darauf verzichtest. Das kannst Du jederzeit tun, haften tut der Händler eh. Dies gilt im übrigen auch, wenn er Dir das Auto als ausschliesslich Privat verkauft, was die ändler gern mal tun.
    Das Auto kann nur als Privat verkauft werden, wenn der Händler der im Brief eingetragene Vorbesitzer ist, wäre ja sonst ein Nachteil für ihn.


    Ein seriöser Händler legt daher meist einen Garantieschutzbrief bei, damit ihm keine hohen Kosten entstehen.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

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