ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BMy-Phone
Ähm....
hier schreiben einige, dass eine negative Bewertung nur schwer löschbar ist usw....
Das stimmt nicht. Da hat ebay ganz einfache Richtlinien. Schwer ist es nur dann, wenn es sich zwischen 2 Privatpersonen handelt und es um z.B. den Streit ob die Ware nun Mängel hat oder nicht etc. geht.... Da kann ebay nur schwer als Dritte Person entscheiden, ob die neg. Bewertung korrekt oder falsch ist.
Aber in folgenden Fällen löscht ebay ohne großen Aufwand:
1.) Kunde kauft und zahlt per Überweisung/wartet aufs Paket per NN. Nachweislich nach 3 Wochen noch keine Ware eingegangen. Kunde bewertet negativ. Es folgt eine Rache Bewertung. An ebay melden, Sachverhalt schildern und fertig. Verkäufer hat keine Berechtigung negativ zu bewerten, da eindeutig seine Schuld. (Ausnahmen wie Krankheit etc)
2.) Verkäufer wartet 3 Wochen auf den Geldeingang oder sonstiges Lebenszeichen. Gleiche Abwicklung wie oben...
Das habe ich selber schon oft so erlebt. Also seit nicht so ängstlich vor einer eigenen negativen Bewertung. ebay ist meistens immer auf Eurer Seite wenn es um sowas geht!
Das stimmt nicht:
Bewertungen, welche nicht im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden sollen, werden nur noch auf gerichtlichen Beschluss hin durch ebay aufgehoben.
Ausnahme: Bewetung ist beleidigenden Inhalts oder verstößt gegen sonstige Bewertungsrichtlinien von ebay (es darf beispielsweise kein ebay-externer URL enthalten sein).